Nach den schlimmen Erdbeben in der Türkei und in Syrien wird auch im Landkreis und in der Region Unterstützung organisiert.
Landrat Dr. Klaus Metzger dankt allen, die sich hier tatkräftig einbringen. Den Betroffenen spricht er im Namen des Landkreises sein Mitgefühl aus: „Wir sind in Gedanken bei den Menschen in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten, aber auch bei denjenigen, die hier leben und sich um Verwandte und Freunde dort sorgen oder Verluste zu betrauern haben.“
Wie kann ich helfen?
Im Landkreis Aichach-Friedberg sind uns aktuell zwei Organisationen bekannt, die Hilfe für die Erdbebenopfer auf die Beine stellen:
Humanitas Aichach e. V.
Spendenkonto Humanitas Aichach
IBAN: DE86 7205 1210 0000 0042 42 (BIC: BYLADEM1AIC)
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
Verwendungszweck: Erdbebenhilfe Türkei Syrien
Türkischer Bildungs-, Integrations- und Kulturverein Friedberg e.V.
Spendenkonto: Mestanlaroglu-Tubik
IBAN: DE83 7202 0070 0034 9700 33
Hypovereinsbank Friedberg
Verwendungszweck: Friedberg hilft-Erdbeben Türkei
Weitere Hilfsorganisationen aus der Region, die sich für die Erdbebengeschädigten einsetzen, hat die Stadt Augsburg auf ihrer Internetseite zusammengefasst: https://www.augsburg.de/erdbeben-hilfe
Deutschlandweit nimmt die Aktion Deutschland Hilft Geldspenden entgegen:
https://www.aktion-deutschland-hilft.de
Selbst einen Hilfstransport organisieren – was ist zu beachten?
Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Hilfe anbieten wollen, können sich an die türkische Botschaft in Berlin wenden (Mail botschaft [dot] berlin [at] mfa [dot] gov [dot] tr).
Ausländerrechtliches
Türkische uns syrische Staatsangehörige unterliegen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich der Visumspflicht. Dies gilt auch für vorübergehende Kurzaufenthalte zu Besuchszwecken oder Ähnliches. Für türkische Staatsangehörige, die vom Erdbeben betroffen waren gibt es nun als Nothilfemaßnahme die Möglichkeit für bis zu 90 Tage bei engen Familienangehörigen in Deutschland unterzukommen. Dies soll durch die Erteilung von C-Visa mit beschränkter räumlicher Gültigkeit erfolgen, die von der Deutschen Botschaft erteilt werden.
Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Voraussetzung für ein Visum ist meistens eine Verpflichtungserklärung. Diese muss der Einladende für die betroffenen Personen bei der Ausländerbehörde abgeben. Verpflichtungserklärungen für vom Erdbeben betroffene Personen werden im Landratsamt vorrangig bearbeitet. Bitte weisen Sie bei der Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung im Landratsamt darauf hin, dass es sich um eine Verpflichtungserklärung für eine vom Erdbeben betroffene Person handelt.
Ansprechpartnerin für ausländerrechtliche Fragen im Landratsamt ist Manuela Greifenegger Tel. 08251 92-219.