Es gibt insgesamt drei verschiedene Möglichkeiten auf Finanzhilfe durch den Freistaat Bayern.
1. Soforthilfe
Unter Soforthilfe versteht man eine Hilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Wäre Versicherungsschutz möglich gewesen, wurde aber keine abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal bis zu 2.500 Euro. Ziel ist es betroffene private Haushalte zu unterstützen, um den zu Schaden gekommenen lebensnotwendigen Hausrat zeitnah ersetzen zu können.
2. Soforthilfe Ölschaden
Unter der Soforthilfe Ölschaden versteht man eine Hilfe in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Wäre eine Versicherung möglich gewesen, wurde aber keine abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal bis zu 5.000 Euro. Ziel ist es, durch die Hochwasserereignisse entstanden Ölschäden an privaten oder nicht gewerblich genutzten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude so schnell wie möglich wieder bewohnbar zu machen.
3. Härtefonds
Unter Härtefond versteht man eine Hilfe für Firmen und Privatpersonen
in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung insbesondere von Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.
Grundsätzliche Informationen zur Antragsstellung:
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und Unterschrieben beim Landratsamt Aichach-Friedberg eingereicht werden. Dies kann entweder per Mail an hochwasserhilfe@lra-aic-fdb.de oder per Post (Landratsamt Aichach-Friedberg, Hochwasserhilfen Münchener Str. 9, 86551 Aichach) erfolgen.
- Bei Fragen steht Ihnen das Landratsamt unter 08251 92-444 zur Verfügung
- Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstanden Schaden an Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt oder zurückgefordert.
- Von den Soforthilfen sind Schäden durch aufsteigendes Grundwasser nach aktueller Auslegung durch das Staatsministerium für Finanzen und Heimat (StMFH) nur erfasst, wenn das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen (oberirdisch), in die Immobilie eingedrungen ist. Ist das steigende Grundwasser (nur) durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen oder Hausanschlüsse in die Immobilie gedrungen, ist eine finanzielle Unterstützung durch Soforthilfen aktuell nicht möglich.
- Ein Informationsblatt zum Datenschutz finden Sie unterhalb der Antragsformulare.
Formulare
- Antragsformular für Härtefonds
- Berechnungsbogen für Härtefonds
- Antragsformular für Soforthilfe – Haushalt-Hausrat
- Antragsformular für Soforthilfe – Ölschäden an Gebäuden
- Datenschutzhinweise Finanzhilfen nach Naturkatastrophen
Faktenblatt Bayern hilft
Hilfeleistung aus Spendenaufkommen
Alle vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Grundwasserschäden in ihren Gebäuden erleiden mussten und durch ihre Versicherung den Schaden nicht ersetzt bekommen, können direkt bei uns im Landratsamt auf einfachem Weg eine Unterstützungsleistung aus Spendengeldern beantragen.
Hier gehts zur Spendenbeantragung: Antrag auf Hilfeleistung Hochwasser Juni 2024