Landratsamt
Aichach-Friedberg
Home » Aktuelles » Öffentlichkeitsbeteiligungen

Öffentlichkeitsbeteiligungen

Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Landratsamt Aichach-Friedberg führt Verfahren durch, für die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften eine öffentliche Auslegung der vom Träger des Vorhabens eingereichten Unterlagen vorgeschrieben ist. Bei einer öffentlichen Auslegung sind die Antragsunterlagen in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Vorhaben durchgeführt werden soll oder auswirken wird, auszulegen.

Die Auslegungszeit und Einwendungsfrist sowie der Ort der Auslegung und alle sonst für das jeweilige Verfahren wichtige Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften öffentlich bekannt gemacht. Bei den Gemeinden ist dies die ortsübliche Bekanntmachung (Anschlagtafel, Gemeindebote, etc.). Für auf diese Weise bekanntgemachte Auslegungen sieht das Gesetz vor, das parallel die Bekanntmachung und – soweit möglich – die Antragsunterlagen auf der Internetseite der Kreisverwaltungsbehörde zugänglich gemacht werden sollen (Art. 27a Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Bayerischen Verwaltungsgesetzes).

Dennoch gilt: Nur die in der durch die Gemeinde vorgenommenen Bekanntmachung enthaltenen Angaben sowie die dort ausgelegten Unterlagen sind für das Verfahren verbindlich (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Bitte beachten Sie insbesondere, dass rechtswirksame Einwendungen weiterhin nicht per E-Mail erhoben werden können.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die eingereichten Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt durch unmittelbare Einstellung der Unterlagen durch das Landratsamt Aichach-Friedberg. Hiermit wird die Transparenz der Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erhöht und die Gelegenheit gegeben, die Unterlagen unabhängig von Öffnungszeiten der Auslegungsorte zu studieren. Die Unterlagen stehen zumindest für die Dauer der öffentlichen Auslegung auf der Internetplattform bereit.

Eingereichte Unterlagen und die jeweils dazugehörige öffentliche Bekanntmachung finden Sie nach der rechtlichen Zuständigkeit für die jeweiligen Verfahren geordnet in der linken Navigation.