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PFC und PFAS im Landkreis Aichach-Friedberg

Allgemeines zu PFC

Was sind „PFC“ bzw. "PFAS"?

⁠Wegen ihrer besonderen Eigenschaften wurden per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) seit den 1950er Jahren in vielen Industrie- und Verbraucherprodukten eingesetzt. Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch stabil. Deshalb finden PFC sich beispielsweise in

  • Feuerlöschschäumen
  • Teflonprodukten (Antihaftbeschichtung von Pfannen, Backformen, Bügeleisen /
    hitzeabweisende Schilde und Kacheln)
  • medizinischen Produkten (Dichtungen, Gefäßprothesen)
  • Papier- und Druckerzeugnissen (Pizza- und Burgerkartons, Kaffeebecher)
  • Textilien (wasserdichte und atmungsaktive Membranen in Outdoorbekleidung, öl-
    und schmutzabweisende Arbeitskleidung, Teppiche, Heimtextilien, technische Tex-
    tilien wie Filtermatten, Autositze u.v.m.)
  • Kälte- und Treibmitteln
  • Wachsen/Schmiermitteln (z.B. Skiwachse)
  • ⁠Pestizide⁠n
  • Baustoffen (z.B. Wetterschutzfarben und -lacke, zum Schutz vor Verschmutzung von Häuserfassaden)

Mittlerweile ist die Produktion von PFC stark eingeschränkt. Jedoch sind sie schwer abbaubar und deshalb lange in der Umwelt und in der Nahrungskette nachweisbar.

PFC sind auch bekannt als ⁠PFAS⁠ (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) oder ⁠PFT⁠ (perfluorierte Tenside). Diese Stoffgruppe umfasst mehr als 3000 verschiedene Stoffe.

In die Umwelt können ⁠PFC⁠ bereits bei ihrer Herstellung und bei der Herstellung von PFC-haltigen Produkten gelangen. Die perfluorierten Chemikalien können in Kläranlagen nicht abgebaut werden. Zu erhöhten Konzentrationen von PFC in der Umwelt führt auch der Einsatz von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen.

 

 

Quellen:

Wie kommen PFC in unseren Landkreis?

Auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Penzing im Landkreis Landsberg am Lech wurden früher PFC-haltige Löschmittel genutzt (https://www.landkreis-landsberg.de/infos-pfc-schaden-fliegerhorst-penzing/). Boden und auch Grundwasser dort ist deshalb mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC/PFAS) verunreinigt. In der Folge sind davon auch der „Verlorene Bach“ und die Friedberger Ach in unserem Landkreis betroffen. Bei Fischproben vom September 2021 aus den Mühlhauser Baggerseen wurde ebenfalls ein erhöhter PFC-Gehalt festgestellt.

Ob ausschließlich die Verunreinigungen auf dem früheren Fliegerhorst für diese Belastungen verantwortlich sind oder ob es noch andere Eintragsquellen gibt, ist von den Behörden noch nicht abschließend geklärt.

PFC im Landkreis Aichach-Friedberg und die Auswirkungen

Welche Fachstellen kümmern sich in unserem Landkreis um das Thema "PFC"?

Die PFC-Belastung von Wasser, Boden und Fischen im Landkreis Aichach-Friedberg sowie mögliche gesundheitliche Auswirkungen werden laufend von unterschiedlichen Fachbehörden des Freistaats Bayern untersucht.

Im Landratsamt befassen sich mit dem Thema „PFC/PFAS“ die Sachgebiete Gesundheitsamt, Veterinäramt, Wasserrecht, Bodenschutz, Abfallrecht und Öffentliche Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie stehen dazu im ständigen Austausch mit den Fachbehörden wie dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dem Wasserwirtschaftsamt, der Regierung von Schwaben, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben.

 

Welche Folgen hat PFC für Trinkwasser, Fischverzehr, Bewässerung, Baden etc.?

Die PFC-Belastung von Wasser, Boden und Fischen im Landkreis Aichach-Friedberg sowie mögliche gesundheitliche Auswirkungen werden laufend von unterschiedlichen Fachbehörden des Freistaats Bayern untersucht.

 

Trinkwasser

Die Trinkwasserqualität im Landkreis Aichach-Friedberg ist hinsichtlich einer PFC-Belastung als unbedenklich einzustufen.

In einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung in der Gemeinde Kissing im Jahr 2019 konnte PFC in geringem Maße nachgewiesen werden. Die Werte von Perfluorhexansulfonsäure (kurz PFHxS) und Perfluoroktansulfonsäure (kurz PFOS) lagen mit 0,005 µg/L und 0,004 µg/L weit unter den aktuell gültigen und vom Umweltbundesamt festgelegten Trinkwasser-Leitwerten von jeweils 0,1 µg/L. Ein Trinkwasser-Leitwert bezeichnet die jeweilige Höchstkonzentration eines Stoffes im Trinkwasser, die lebenslang ohne Gesundheitsschädigung aufgenommen werden kann. Alle weiteren untersuchten PFC-Werte, darunter PFBA, PFPA, PFHxA, PFHpA, PFOA, PFDA, PFHpS und PFNA, lagen sogar unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.

Eine weitere routinemäßige Trinkwasseruntersuchung in der Gemeinde Rehling im Jahr 2020 ergab einen ähnlichen Befund. Hier wurden geringe Konzentrationen von PFHxS und Perfluoroktansäure (kurz PFOA) mit 0,003 µg/L und 0,0015 µg/L nachgewiesen, welche die Leitwerte (jeweils 0,1 µg/L) deutlich unterschritten. Alle weiteren untersuchten Werte, darunter PFBA, PFBS, PFHxA, PFHpA, PFOS, PFPeA, PFDA, PFHpS und PFNA, lagen ebenfalls unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.

 

 

Baden in den betroffenen Gewässern

Aus fachlicher Sicht bestehen keine gesundheitlichen Bedenken gegen das Baden im Verlorenen Bach, in der Friedberger Ach und in den Badeseen bei Mühlhausen, auch nicht für Kinder.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth überwacht regelmäßig die Konzentrationen an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Oberflächenwasser. In den betroffenen Gewässern sind die PFOA-/PFOS-Gehalte sehr gering, sodass sich auf Grundlage der TWI-Werte für Badende, die während der Badeaktivitäten versehentlich Oberflächenwasser verschlucken, kein gesundheitliches Risiko ableiten lässt.

 

Fischverzehr

Fische aus dem Verlorenen Bach, der Friedberger Ach und den Mühlhauser Weihern sind aktuell nicht für dauerhaften Verzehr geeignet.

Die Fische in diesen Gewässern werden von Anglern zum Eigenverzehr gefangen, sind und waren auch in der Vergangenheit nicht für den Verkauf bestimmt. Unmittelbar betroffene Fischereirechtsinhaber und -ausübungsberechtigte wurden grundsätzlich bereits im Januar 2020 von der Fischereifachberatung des Bezirkes Schwaben über die Belastung informiert.

Im Rahmen des bayerischen Fischschadstoffmonitorings werden jährlich an etwa 20 wechselnden Fließgewässerabschnitten und Seen wildlebende Fische entnommen, um
u. a. die Umweltqualitätsnorm für PFOS zu überwachen.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät in seinen Sachverständigenäußerungen von einem regelmäßigen Verzehr belasteter Fische ab. Zudem dürfen Fische mit erhöhten PFOS-Gehalten nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Messergebnisse im Detail finden Sie im Kapitel „Untersuchungen von tierischen Lebensmitteln“.

 

Tränken von Nutztieren aus betroffenen Gewässern vermeiden

Das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet die Bachanlieger derzeit mit Wasser aus dem Verlorenen Bach,  der Friedberger Ach und den Mühlhauser Weihern keine Nutztiere zu tränken.

Da sich PFC in Nutztieren wie im Menschen auf Grund der langsamen Eliminationsrate anreichern, sollte vor allem die Aufnahme von PFC durch Nutztiere vermieden werden. Von Hühnern ist bekannt, dass sie PFC aufnehmen und über die Eier wieder eliminieren können. Deshalb sollten Hühner kein kontaminiertes Tränkewasser oder Futtermittel bekommen. Kühe geben PFC über die Milch ab, weshalb Kühe auch nicht mit kontaminiertem Wasser getränkt werden sollten.

 

Bewässerung von Nutzpflanzen unbedenklich

Ohne dass hierzu Untersuchungen  vorliegen, geht das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Abteilung Gartenbau, davon aus, dass über die Bewässerung (auch bei stärkerer Bewässerung) im Boden keine PFC-Stufenwerte überschritten werden und folglich eine Gefährdung über den Verzehr von Gartenfrüchten ausgeschlossen werden kann.

 

Untersuchungen in der Natur und in pflanzlichen Erzeugnissen

Obst und Gemüse, pflanzliche Erzeugnisse, liefern derzeit keine PFC- oder PFAS-Befunde (hier werden aktuell auch keine gesetzlichen Höchstgehalte vorgesehen).

Untersuchungen & Höchstgehalte
Die Auswertung von Proben sowie das Erstellen der Untersuchungsbefunde erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Hier der Link dorthin.

Probensituation im Landkreis Aichach-Friedberg
Um auch im Bereich der pflanzlichen, erntereifen Lebensmittel eine Übersicht der PFC Belastung im Landkreis Aichach-Friedberg zu erhalten, werden im Jahr 2023 in Absprache mit dem LGL, Monitoring- und Planproben bei Gewerbebetrieben und Privatpersonen (aus privaten Gärten) entnommen.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 31 Proben entnommen. Hierbei handelte es sich um 9 pflanzliche, erntereife Erzeugnisse ( Erdbeeren, Karotten, Kartoffeln, Äpfel und Salat). Hier konnten durch das LGL keine Beanstandungen festgestellt werden. Des Weiteren wurden auch verarbeitete Lebensmittel beprobt. Hierbei konnten bei Mehl, Bier und dazugehörigem Brauwasser, Apfelsaft und Vollbier keine Beanstandungen verzeichnet werden. Lediglich bei einer Probe Tafelwasser kam es zu einer Sachverständigenäußerung. Die ab 12.01.2026 geltenden Grenzwerte wurden aber bei Weitem unterschritten.

Ohne dass hierzu Untersuchungen vorliegen, geht das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Abteilung Gartenbau, davon aus, dass über die Bewässerung (auch bei stärkerer Bewässerung) im Boden keine PFC-Stufenwerte überschritten werden und folglich eine Gefährdung über den Verzehr von Gartenfrüchten ausgeschlossen werden kann.

 

Untersuchungen von tierischen Lebensmitteln

Die EU-Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln werden in
Bayern weitgehend eingehalten.

Aktuell: Der Probenplan des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sah für das Jahr 2023 vor, dass von den Lebensmittelüberwachern des Landratsamts 14 Proben „Tierischer Lebensmittel“ entnommen werden sollten. Bei 13 Proben kam es zu keiner Beanstandung. Lediglich eine Hühnereiprobe wurde durch eine Sachverständigenäußerung des LGL ergänzt. In diesem Betrieb wurde eine Nachprobe entnommen. Das Ergebnis steht allerdings noch aus.

Als Schwerpunkt für 2024 wurde die Beprobung von Fleisch von Lämmern, die auf den Weiden rund um das „Schadensgebiet Friedberger Ach“ grasen, geplant.

 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI, tolerable weekly intake) für die Summe von vier perfluorierten Alkylsubstanzen, nämlich Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) in Höhe von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Woche abgeleitet. Dieser Wert gibt die Dosis an, die bei lebenslanger Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lässt.

 

Untersuchungen & Höchstgehalte
Die Auswertung von Proben sowie das Erstellen der Untersuchungsbefunde erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Die EU-Kommission hat Ergänzungen der Höchstgehalte von PFAS in tierischen Lebensmitteln wie Eiern, Fisch (differenziert nach Fischarten) und Krustentieren, sowie Fleisch und Innereien von Nutztieren und Fleisch und Innereien von Wild veröffentlicht, die seit dem 01.01.2023 gültig sind.

Hier finden Sie die Veröffentlichung der EU zu den PFAS-Höchstgehalten in bestimmten Lebensmitteln.

 

Bayernweite Probensituation:
– Keine Überschreitung der (geplanten) Höchstgehalte bei Hühner-, Schweine- oder Rindfleisch

– Überschreitung bei Wildfleisch möglich, wobei hier vor allem die Wildschweinleber über dem Höchstgehalt liegt

– Milch aus bayerischen Molkereien ist unauffällig

– Überschreitung der Höchstgehalte bei Fischen aus belasteten Gewässern (im Landkreis also Verlorener Bach, Friedberger Ach und Mühlhauser Weiher)

 

Fische:

Auf der Internetseite des LGL sind alle Ergebnisse der bayernweit durchgeführten Untersuchungen von Fischen hinsichtlich PFC/PFAS verzeichnet, auch die aus im Landkreis Aichach-Friedberg: https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/pft_fische_gewaesser.htm
Am 15. Januar 2020 wurden Fische aus zwei Aquakulturbetrieben im Landkreis entnommen und auf PFC untersucht. Es konnte keine PFC-Belastung nachgewiesen werden.

 

Friedberger Ach

2020 wurden aus der Friedberger Ach Bachforellen und Aiteln zur Untersuchung auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) entnommen. In den untersuchten Proben wurde die perfluorierte Alkylsubstanz Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) nachgewiesen.

Schon durch sehr niedrige Verzehrmengen wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als unbedenklich angesehene Aufnahmemenge überschritten. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den sonst üblichen Verzehrmengen für Verzehrer von Süßwasserfisch. In den untersuchten Proben wird bei einer jährlichen Verzehrmenge von über 142 g bis 1,46 kg (je nach Untersuchungsstelle und Fischart) die tolerierbare Aufnahmemenge bereits allein durch den Verzehr der Fische überschritten. Aufgrund unterschiedlicher Lebensweisen (Raubfische, gründelnde Fische, usw.) und Verweildauern in den betroffenen Gewässern ist davon auszugehen, dass sich die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen in verschiedenen Fischen unterschiedlich stark anreichern.

Auch wenn keine akute – also unmittelbare – Gesundheitsgefahr gegeben ist, rät das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von dem regelmäßigen Verzehr dieser Fische ab.

Fische, die die EU-Höchstgehalte (s. oben) überschreiten, dürfen nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Mühlhauser Weiher

2020 wurden aus den Mühlhauser Weihern Hecht, Aal, Rotauge, Flussbarsch und Rotfeder zur Untersuchung auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) entnommen. In den untersuchten Proben wurde die perfluorierte Alkylsubstanz Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) nachgewiesen.

Anmerkung: Proben, welche die EU-Höchstgehalte nicht überschreiten, weisen hier dennoch einen auffälligen Gehalt an PFOS auf.

Schon durch sehr niedrige Verzehrmengen wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als unbedenklich angesehene Aufnahmemenge überschritten. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den sonst üblichen Verzehrmengen für Verzehrer von Süßwasserfisch. In den untersuchten Proben wird bei einer jährlichen Verzehrmenge von über 77 g bzw. 506 g (Flussbarsch), 190 g bzw. 2,4 kg (Rotauge), 534 g bzw. 653 g (Aal) und 837 g bzw. 1,16 kg (Hecht) die tolerierbare Aufnahmemenge allein durch den Verzehr der Fische überschritten.
Bei der einen untersuchten Rotfeder wurden geringere PFOS-Gehalte nachgewiesen, aber auch hier sind die Gehalte als erhöht im Vergleich zu Fischen aus unbelasteten Gewässern anzusehen.
Aufgrund unterschiedlicher Lebensweisen (Raubfische, gründelnde Fische, usw.) und Verweildauern in den betroffenen Gewässern ist davon auszugehen, dass sich die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen in verschiedenen Fischen unterschiedlich stark anreichern.

Auch wenn keine akute – also unmittelbare – Gesundheitsgefahr gegeben ist, rät das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von dem regelmäßigen Verzehr dieser Fische ab.

Fische, die die EU-Höchstgehalte (s. oben) überschreiten, dürfen nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

 

Erneute Untersuchung von Fischen in den betroffenen Gewässern

Aus fachlicher Sicht ist eine erneute Probenahme erst nötig, wenn sich die Belastungssituation im Gewässer verändert oder es andere Hinweise gibt, die die Überprüfung der ursprünglichen Einschätzung für das Gewässer notwendig erscheinen lassen.

Hinweis Besatzfische: Auch Besatzfische die aus unbelasteten Fischzuchten zugekauft und in mit PFC belasteten Angelgewässern ausgesetzt werden, können in kurzer Zeit von den Belastungen mit PFOS betroffen sein. Somit gilt auch für Besatzfische, dass von dem regelmäßigen Verzehr abgeraten wird und diese nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen.

 

Wildschweine

„Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass PFAS vor allem in Wildschweinleber gefunden werden. Die Gehalte im Fleisch der Tiere sind meistens deutlich geringer. Die Gehalte in der Leber sind bei der weit überwiegenden Anzahl an Proben unabhängig vom Abschussort der Tiere in Bayern so hoch, dass das LGL zur Reduzierung der persönlichen PFAS-Aufnahme vom Verzehr dieser Wildschweinleberproben abrät.“ (Quelle: LGL)

Für weiterführende Informationen und bayernweit durchgeführte Untersuchungen von Wildschweinproben hinsichtlich PFC verweisen wir auf die Homepage des LGL. Dort sind auch die Ergebnisse aus im Landkreis Aichach-Friedberg genommenen und untersuchten Proben aufgelistet:

Umgang mit PFC-belastetem Räumgut

Wo ist damit zu rechnen?

Beim Verlorenen Bach bzw. der Friedberger Ach einschließlich Seitenarmen und Ausleitungen ist mit einer erhöhten PFC-Belastung im Baggergut zu rechnen. Nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth kann bei Baggergut aus diesen Gewässern die Geringfügigkeitsschwelle (VK 1) für den Einzelparameter PFOS im Eluat gemäß Tabelle 3 auf Seite 23 der „Leitlinien zur Bewertung von PFAS“ des LfU (Stand März 2024) überschritten werden. Die nach derzeitigem Kenntnisstand betroffenen Gewässer können Sie dieser Karte entnehmen: Verdachtsbereiche im Landkreis Aichach-Friedberg mit erhöhten PFC-Belastungen im Gewässersediment (Baggergut) – Stand Dezember 2022

Wie kann ich hohe Entsorgungskosten vermeiden?

Nach den Erkenntnissen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth (WWA) im Bereich der Friedberger Ach können sich PFC in den Sedimenten belasteter Gewässer stark anreichern. Die Verwertungsmöglichkeiten des bei der Gewässerunterhaltung anfallenden Baggergutes sind daher eingeschränkt. Ist eine Maßnahme an o.g. Gewässern geplant (z.B. Räumung im Rahmen der Gewässerunterhaltung) ist somit damit zu rechnen, dass das Baggergut nicht unerheblich mit PFC belastet ist, was zu hohen Entsorgungskosten führen kann. Es sollte daher stets zunächst geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Maßnahme tatsächlich erforderlich ist. Hierzu kann auf Wunsch auch eine Beratung durch das WWA (z.B. bei der Beseitigung von Biberdämmen) erfolgen, um nicht unbedingt notwendige Räumungen zu vermeiden.
Ist eine Maßnahme der Gewässerunterhaltung zwingend notwendig, muss das anfallende Baggergut ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden.

 

Welche Entsorgung ist wann zulässig?

Um den Entsorgungsweg nicht vermeidbaren Baggerguts klären zu können, muss dieses chemisch untersucht werden. Dabei müssen auch die Gehalte an PFC ermittelt werden. Die Beprobung des Baggerguts muss in Haufwerken nach der „Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/ Beseitigung von Abfällen“ (LAGA PN 98) der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) vom Dezember 2001 erfolgen und die Untersuchung der entnommenen Proben ist nach Abschnitt 5 der LfU-Leitlinien durchzuführen.

Soll das Baggergut für diese Haufwerksbeprobung (nicht auf einem genehmigten Zwischenlager, sondern) vor Ort zwischengelagert werden, muss der PFC-Gehalt des Sediments vorab mittels einer sog. in-situ-Beprobung (Beprobung des Materials vor Ort im Gewässerbett) ermittelt werden Die Zwischenlagerung vor Ort ist nur bei PFC-Gehalten bis zur Kategorie VK 2 nach Tabelle 3 der LfU-Leitlinien zulässig. Die Untersuchung der entnommenen Proben ist gemäß Abschnitt 5 LfU-Leitlinien durchzuführen. Die Untersuchungsergebnisse sind dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht vorzulegen.

Werden die PFC-Gehalte der Kategorie VK 2 eingehalten, darf das Baggergut am Gewässerufer bzw. unmittelbar angrenzenden Flächen zur Haufwerksbeprobung zwischengelagert werden. Dabei muss es gegen Zutritt von Niederschlagswasser geschützt sein. Die Dauer der Lagerung soll möglichst kurzgehalten werden und sie darf nur bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Haufwerksbeprobung erfolgen.
Liegen die Untersuchungsergebnisse der Haufwerksbeprobung vor, sollte der geplante Entsorgungsweg zuvor mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht (Tel.: 08251/92-237, E-Mail: carolin.luederitz@lra-aic-fdb.de oder abfallrecht@lra-aic-fdb.de ) abgestimmt werden.

Je nach geplantem Entsorgungsweg ist zudem Folgendes zu beachten:

Verwertung durch Auf- oder Einbringen auf oder in den Boden

Hält das Material die VK 1-Werte nach Tabelle 3 der LfU-Leitlinien ein, kann das Baggergut unter bestimmten Voraussetzungen auf landwirtschaftlichen Flächen (bevorzugt Ackerflächen) oder auch zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht (z.B. im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen, auf technischen Bauwerken oder im Landschaftsbau) verwertet werden.

Von dieser Art der Verwertung sind aus Gründen des vorsorgenden Grundwasser- bzw. Gewässerschutzes bzw. zum Schutz von Böden, welche die Bodenfunktionen in besonderem Maß erfüllen, insbesondere folgende Gebiete komplett ausgenommen:

  • Festgesetzte oder geplante Wasserschutzgebiete
  • Vorrang-/Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung
  • Bereiche mit erhöhter Empfindlichkeit von Trinkwassereinzugsgebieten
  • Gebiete mit häufigen Überschwemmungen (z.B. Hochwasserrückhaltebecken, eingedeichte Flächen)
  • Drainierte Flächen
  • Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Natura 2000-Gebiete und gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes

Das Aufbringen von Baggergut auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht oder zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht richtet sich aus bodenschutzrechtlicher Sicht im Übrigen nach den Regelungen der §§ 6 und 7 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie der DIN 19731. Ansprechpartner hinsichtlich bodenschutzrechtlicher Belange ist die untere Bodenschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg: (Tel.: 08251/92-368, E-Mail: bodenschutz@lra-aic-fdb.de). Allgemeine Hinweise zu diesem Thema finden Sie in folgendem Flyer: Durchwurzelbare Bodenschicht – LfU

Daneben sind u.a. auch wasserwirtschaftliche und naturschutzrechtliche Belange sowie eine evtl. Baugenehmigungspflicht bei der Aufbringung zu berücksichtigen.

Für eine Beurteilung der Verwertungseignung muss hinsichtlich der PFC-Gehalte -wie oben angeführt – eine Haufwerksbeprobung auf alle in Tabelle 3 der LfU-Leitlinien (Seite 23) aufgeführten Parameter erfolgen (die Eluatwerte sind dabei ausreichend, eine zusätzliche Feststoffuntersuchung ist nicht erforderlich). Sofern nicht gemäß § 6 Abs. 6 BBodSchV von einer diesbzgl. Analyse abgesehen werden kann, sind zudem mindestens auch die in Anlage 1 Tabelle 1 und 2 BBodSchV aufgeführten Stoffe (nach Abschnitt 4 der BBodSchV) zu untersuchen. Bei Hinweisen auf weitere (auch geogene) Schadstoffeinträge in das Gewässer, müssen diese Parameter (z.B. Schwermetalle) zusätzlich untersucht werden.

Im Falle einer landwirtschaftlichen Verwertung des Baggergutes bzw. einer landwirtschaftlichen Folgenutzung einer Rekultivierungsfläche gelten zusätzlich folgende Besonderheiten, da zudem die düngerechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind: vor Aufbringen auf landwirtschaftliche Flächen ist stets auch eine Einzelfallabstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich.
Hierzu sind u.a. ergänzende Untersuchungen auf verschiedene Nährstoffe in Räumgut (Gesamtstickstoff (Nges), Ammonium-Stickstoff (NH4+-N), verfügbares Phosphat (P2O5) z.B. nach CAL-Methode, pH-Wert) und Aufbringfläche (verfügbares Phosphat (P2O5) z.B. nach CAL-Methode) sowie nähere Angaben zur Beschaffenheit des Baggerguts (Bodenart (Bodenartenhauptgruppe), Grobbodenanteil (Kies, Grus, Steine), Humusgehalt, Bodenfremde Bestandteile wie z.B. Bauschutt) sowie der Aufbringfläche (Bodenart, Humusgehalt, Grobbodenanteil) notwendig.

Verwertung in Gruben und Brüchen

Eine Verwertung von Baggergut zur Verfüllung von Gruben und Brüchen ist aufgrund des in der Regel hohen Organikanteils meist ausgeschlossen. Bei entsprechender Eignung des Baggergutes oder Anfall von PFC-belastetem Bodenmaterial ist nach den LfU-Leitlinien eine Verwertung unter verschiedenen Voraussetzungen möglich, etwa in Gebieten mit generell erhöhten PFC-Gehalten oder in Gruben, die ohne Aufwertung über eine technische Sorptionsschicht in die Standortkategorie C gemäß Verfüll-Leitfaden fallen.
Solche Standorte existieren nach Auskunft des WWA im Landkreis Aichach-Friedberg jedoch nicht.

Demnach ist eine Verwertung von PFC-belastetem Baggergut/Bodenmaterial zur Verfüllung in Gruben im Landkreisgebiet derzeit nicht möglich.

Baggergut mit PFC-Gehalten bis zur Kategorie VK 1 nach Tabelle 3 der LfU-Leitlinien kann aber zur Herstellung einer neuen durchwurzelbaren Bodenschicht auf einer verfüllten Grube eingesetzt werden. Siehe dazu o.g. Punkt „Verwertung durch Auf- oder Einbringen auf oder in den Boden“.

 

Verwertung in technischen Bauwerken nach Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV):

Die Verwendung von Baggergut und Bodenmaterial in technischen Bauwerken ist – unabhängig von dessen Belastung mit PFC – nur möglich, wenn es die für das jeweilige Bauwerk erforderlichen bautechnischen Eigenschaften aufweist und der Einbau in einer für die jeweilige Materialklasse zulässigen Einbauweise erfolgt. Darüber hinaus muss das Baggergut bzw. Bodenmaterial in unbelasteten Gebieten die PFC-Grenzwerte der Kategorie VK 1 einhalten. Baggergut und Bodenmaterial der Kategorien VK 2 und VK 3 darf dagegen nur mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen eingebaut werden und muss von einem Sachverständigen nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) oder einer Person mit vergleichbarer Sachkunde mit Zustimmung des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht zumindest in die Materialklasse BG-F3 bzw. BM-F3 eingestuft worden sein (§ 16 Abs. 1 Satz 3 ErsatzbaustoffV).

Es bedarf in jedem Fall einer Entscheidung im Einzelfall durch das Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht, ob mit PFC belastetes Baggergut und Bodenmaterial verwendet werden darf. Bitte stimmen Sie entsprechende Baumaßnahmen rechtzeitig über den o.g. Kontakt ab.

Entsorgung in Abfallentsorgungsanlagen:

Baggergut, das PFOS in einer Konzentration von mehr als 50 mg/kg (Feststoff) enthält, muss unverzüglich in Übereinstimmung mit Anhang V Teil 1 der POP-Verordnung (EG 850/2004, ergänzt durch EU Nr. 1342/2014) so entsorgt werden, dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe (POP) zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden und das dann verbleibende Material nicht die Eigenschaften persistenter organischer Schadstoffe aufweisen. Sie dürfen nicht obertägig abgelagert werden und sind vorzugsweise in einer Sonderabfallverbrennungsanlage zu behandeln. Alternativ kommt auch eine untertägige Ablagerung in Betracht.

Entsorgung auf Deponien:

Für die Entsorgung von belastetem Baggergut und Bodenmaterial auf Deponien sind die Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) zu beachten.

Baggergut und Bodenmaterial der Kategorie VK 1 kann regelmäßig auf Deponien der Klasse 0 abgelagert werden, es bedarf aber jeweils einer Entscheidung im Einzelfall durch das Landratsamt.
Ansonsten ist eine Ablagerung auf Deponien der Klassen I bis III ggf. möglich, wenn für die Summe aller nach Kapitel 2 der LfU-Leitlinien untersuchten PFC entsprechend Anhang 3, Tabelle 2 der DepV im Eluat mit einem Wasser/Feststoff-Verhältnis von 10 zu 1 gem. DIN EN 12457-4 ein Wert von 50 μg/l (DK I) bzw. 100 μg/l (DK II) nicht überschritten wird.

Grundsätzlich sollen auf Deponien der Klassen I bis III mit PFC verunreinigtes Material nur abgelagert werden, wenn die Deponie über eine geeignete Sickerwasserbehandlungsanlage verfügt.

 

Weitere Entsorgungsoptionen:

Ist keine oberirdische Ablagerung möglich, kann Baggergut und Bodenmaterial ggf. im Untertageversatz oder in einer Untertagedeponie entsorgt werden. Bei hohen organischen Belastungen ist grundsätzlich eine thermische Behandlung zu empfehlen (z.B. Verbrennung in MVA oder SAV der Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB).

Die thermische Behandlung ist aktuell das aussichtsreichste Behandlungsverfahren für die Zerstörung von PFC.

 

Umgang mit (PFC-belastetem) Altholz aus Biberdämmen

Für Fragen zur Räumung, Lagerung, Verwertung und Entsorgung wenden Sie sich gerne an das Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht (Tel.: 08251/92-237, E-Mail: abfallrecht@lra-aic-fdb.de).

Für die Entsorgung von PFC-belastetem Altholz wenden Sie sich bitte an die

AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH

Am Mittleren Moos 60
86167 Augsburg

Tel. 0821 74 09 – 0

https://www.ava-augsburg.de/

Anlaufstellen und konkrete Infos für Betroffene

Info-Telefone

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bieten PFC-Info-Anlaufstellen an:

Fragen zu Gesundheit: Trinkwasser und Lebensmittel

„PFC-Infoline“ am LGL: Tel. 09131 6808-2497,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
E-Mail an pfc@lgl.bayern.de

Fragen zu Umwelt: Wasser, Boden, Luft und Natur

„PFC-Infoline“ am LfU: Tel. 0821 9071-5102,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
E-Mail an pfc-umwelt@lfu.bayern.de

 

Mailadresse des Landratsamtes Aichach-Friedberg: pfc@lra-aic-fdb.de

Schadensersatz/Haftung

Personen/Institutionen, die meinen, einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, können sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Sophienstraße 6, 80333 München, E-Mailadresse: PM-PFC-Penzing@bundesimmobilien.de melden.
Ein möglicher Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann ggf. nach entsprechender Prüfung im Einzelfall gegenüber möglichen Anspruchsberechtigten erklärt werden.

Die BImA teilt mit, dass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage gegenüber gemeldeten Forderungen aufgrund von PFC-Belastungen im Flughafenbereich Penzing nicht die Einrede der Verjährung erheben wird, soweit diese zum Zeitpunkt der Anfragen noch nicht bereits verjährt sind. Dieser Verzicht auf die Verjährung ist begrenzt bis zum 31.12.2024.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der BImA vom 15.06.2022 zu entnehmen: https://www.bundesimmobilien.de/bima-sichert-feuerloeschuebungsbecken-cfb2b19bf9229570

Kann ich eine Beprobung beantragen?

Es soll ein gewisses Quantum an Testungen ermöglicht werden für Bürger aus verschiedenen Teilen des Landkreises und verschiedenen Bereichen (Lebensmittel, Bewässerung, Obst…)
Für weitere Fragen wenden Sie sich hierzu an die Lebensmittelüberwachung (Tel. 08251 92-319) oder das Veterinäramt (Tel. 08251 92-415).

 

Weitergehende Informationen

Ausführliche Informationen zu PFC und PFAS bieten auf ihren Seiten

Landesamt für Umwelt (LfU) https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/index.htm

 

Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/index.htm

https://www.lgl.bayern.de/downloads/lebensmittel/doc/abschlussbericht_pfas_monitoring.pdf

(Monitoring-Abschlussbericht Juni 2022)

 

Der Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter Beteiligung der Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Ernährung, Landwirt
schaft und Forsten, unter Mitwirkung der Bayerischen Landesämter für Umwelt, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft:

PFAS-Bericht 09.2022

Anlage Fallliste