Home » Aktuelles » PFC und PFAS im Landkreis Aichach-Friedberg

PFC und PFAS im Landkreis Aichach-Friedberg

Allgemeines zu PFC

Was sind „PFC“ bzw. "PFAS"?

⁠Wegen ihrer besonderen Eigenschaften wurden per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) seit den 1950er Jahren in vielen Industrie- und Verbraucherprodukten eingesetzt. Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch stabil. Deshalb finden PFC sich beispielsweise in

  • Feuerlöschschäumen
  • Teflonprodukten (Antihaftbeschichtung von Pfannen, Backformen, Bügeleisen /
    hitzeabweisende Schilde und Kacheln)
  • medizinischen Produkten (Dichtungen, Gefäßprothesen)
  • Papier- und Druckerzeugnissen (Pizza- und Burgerkartons, Kaffeebecher)
  • Textilien (wasserdichte und atmungsaktive Membranen in Outdoorbekleidung, öl-
    und schmutzabweisende Arbeitskleidung, Teppiche, Heimtextilien, technische Tex-
    tilien wie Filtermatten, Autositze u.v.m.)
  • Kälte- und Treibmitteln
  • Wachsen/Schmiermitteln (z.B. Skiwachse)
  • ⁠Pestizide⁠n
  • Baustoffen (z.B. Wetterschutzfarben und -lacke, zum Schutz vor Verschmutzung von Häuserfassaden)

Mittlerweile ist die Produktion von PFC stark eingeschränkt. Jedoch sind sie schwer abbaubar und deshalb lange in der Umwelt und in der Nahrungskette nachweisbar.

PFC sind auch bekannt als ⁠PFAS⁠ (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) oder ⁠PFT⁠ (perfluorierte Tenside). Diese Stoffgruppe umfasst mehr als 3000 verschiedene Stoffe.

In die Umwelt können ⁠PFC⁠ bereits bei ihrer Herstellung und bei der Herstellung von PFC-haltigen Produkten gelangen. Die perfluorierten Chemikalien können in Kläranlagen nicht abgebaut werden. Zu erhöhten Konzentrationen von PFC in der Umwelt führt auch der Einsatz von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen.

 

 

Quellen:

Wie kommen PFC in unseren Landkreis?

Auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Penzing im Landkreis Landsberg am Lech wurden früher PFC-haltige Löschmittel genutzt (https://www.landkreis-landsberg.de/infos-pfc-schaden-fliegerhorst-penzing/). Boden und auch Grundwasser dort ist deshalb mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC/PFAS) verunreinigt. In der Folge sind davon auch der „Verlorene Bach“ und die Friedberger Ach in unserem Landkreis betroffen. Bei Fischproben vom September 2021 aus den Mühlhauser Baggerseen wurde ebenfalls ein erhöhter PFC-Gehalt festgestellt.

Ob ausschließlich die Verunreinigungen auf dem früheren Fliegerhorst für diese Belastungen verantwortlich sind oder ob es noch andere Eintragsquellen gibt, ist von den Behörden noch nicht abschließend geklärt.

PFC im Landkreis Aichach-Friedberg und die Auswirkungen

Welche Fachstellen kümmern sich in unserem Landkreis um das Thema "PFC"?

Die PFC-Belastung von Wasser, Boden und Fischen im Landkreis Aichach-Friedberg sowie mögliche gesundheitliche Auswirkungen werden laufend von unterschiedlichen Fachbehörden des Freistaats Bayern untersucht.

Im Landratsamt befassen sich mit dem Thema „PFC/PFAS“ die Sachgebiete Gesundheitsamt, Veterinäramt, Wasserrecht, Bodenschutz, Abfallrecht und Öffentliche Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie stehen dazu im ständigen Austausch mit den Fachbehörden wie dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dem Wasserwirtschaftsamt, der Regierung von Schwaben, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben.

 

Welche Folgen hat PFC für Trinkwasser, Fischverzehr, Bewässerung, Baden etc.?

Die PFC-Belastung von Wasser, Boden und Fischen im Landkreis Aichach-Friedberg sowie mögliche gesundheitliche Auswirkungen werden laufend von unterschiedlichen Fachbehörden des Freistaats Bayern untersucht.

 

Trinkwasser

Die Trinkwasserqualität im Landkreis Aichach-Friedberg ist hinsichtlich einer PFC-Belastung als unbedenklich einzustufen.

In einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung in der Gemeinde Kissing im Jahr 2019 konnte PFC in geringem Maße nachgewiesen werden. Die Werte von Perfluorhexansulfonsäure (kurz PFHxS) und Perfluoroktansulfonsäure (kurz PFOS) lagen mit 0,005 µg/L und 0,004 µg/L weit unter den aktuell gültigen und vom Umweltbundesamt festgelegten Trinkwasser-Leitwerten von jeweils 0,1 µg/L. Ein Trinkwasser-Leitwert bezeichnet die jeweilige Höchstkonzentration eines Stoffes im Trinkwasser, die lebenslang ohne Gesundheitsschädigung aufgenommen werden kann. Alle weiteren untersuchten PFC-Werte, darunter PFBA, PFPA, PFHxA, PFHpA, PFOA, PFDA, PFHpS und PFNA, lagen sogar unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.

Eine weitere routinemäßige Trinkwasseruntersuchung in der Gemeinde Rehling im Jahr 2020 ergab einen ähnlichen Befund. Hier wurden geringe Konzentrationen von PFHxS und Perfluoroktansäure (kurz PFOA) mit 0,003 µg/L und 0,0015 µg/L nachgewiesen, welche die Leitwerte (jeweils 0,1 µg/L) deutlich unterschritten. Alle weiteren untersuchten Werte, darunter PFBA, PFBS, PFHxA, PFHpA, PFOS, PFPeA, PFDA, PFHpS und PFNA, lagen ebenfalls unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.

 

 

Baden in den betroffenen Gewässern

Aus fachlicher Sicht bestehen keine gesundheitlichen Bedenken gegen das Baden im Verlorenen Bach, in der Friedberger Ach und in den Badeseen bei Mühlhausen, auch nicht für Kinder.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth überwacht regelmäßig die Konzentrationen an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Oberflächenwasser. In den betroffenen Gewässern sind die PFOA-/PFOS-Gehalte sehr gering, sodass sich auf Grundlage der TWI-Werte für Badende, die während der Badeaktivitäten versehentlich Oberflächenwasser verschlucken, kein gesundheitliches Risiko ableiten lässt.

 

Fischverzehr

Fische aus dem Verlorenen Bach, der Friedberger Ach und den Mühlhauser Weihern sind aktuell nicht für dauerhaften Verzehr geeignet.

Die Fische in diesen Gewässern werden von Anglern zum Eigenverzehr gefangen, sind und waren auch in der Vergangenheit nicht für den Verkauf bestimmt. Unmittelbar betroffene Fischereirechtsinhaber und -ausübungsberechtigte wurden grundsätzlich bereits im Januar 2020 von der Fischereifachberatung des Bezirkes Schwaben über die Belastung informiert.

Im Rahmen des bayerischen Fischschadstoffmonitorings werden jährlich an etwa 20 wechselnden Fließgewässerabschnitten und Seen wildlebende Fische entnommen, um
u. a. die Umweltqualitätsnorm für PFOS zu überwachen.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät in seinen Sachverständigenäußerungen von einem regelmäßigen Verzehr belasteter Fische ab. Zudem dürfen Fische mit erhöhten PFOS-Gehalten nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Messergebnisse im Detail finden Sie im Kapitel „Untersuchungen von tierischen Lebensmitteln“.

 

Tränken von Nutztieren aus betroffenen Gewässern vermeiden

Das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet die Bachanlieger derzeit mit Wasser aus dem Verlorenen Bach,  der Friedberger Ach und den Mühlhauser Weihern keine Nutztiere zu tränken.

Da sich PFC in Nutztieren wie im Menschen auf Grund der langsamen Eliminationsrate anreichern, sollte vor allem die Aufnahme von PFC durch Nutztiere vermieden werden. Von Hühnern ist bekannt, dass sie PFC aufnehmen und über die Eier wieder eliminieren können. Deshalb sollten Hühner kein kontaminiertes Tränkewasser oder Futtermittel bekommen. Kühe geben PFC über die Milch ab, weshalb Kühe auch nicht mit kontaminiertem Wasser getränkt werden sollten.

 

Bewässerung von Nutzpflanzen unbedenklich

Ohne dass hierzu Untersuchungen  vorliegen, geht das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Abteilung Gartenbau, davon aus, dass über die Bewässerung (auch bei stärkerer Bewässerung) im Boden keine PFC-Stufenwerte überschritten werden und folglich eine Gefährdung über den Verzehr von Gartenfrüchten ausgeschlossen werden kann.

 

Untersuchungen in der Natur und in pflanzlichen Erzeugnissen

Obst und Gemüse, pflanzliche Erzeugnisse, liefern derzeit keine PFC- oder PFAS-Befunde (hier werden aktuell auch keine gesetzlichen Höchstgehalte vorgesehen).

Untersuchungen & Höchstgehalte
Die Auswertung von Proben sowie das Erstellen der Untersuchungsbefunde erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Hier der Link dorthin.

Probensituation im Landkreis Aichach-Friedberg
Um auch im Bereich der pflanzlichen, erntereifen Lebensmittel eine Übersicht der PFC Belastung im Landkreis Aichach-Friedberg zu erhalten, werden im Jahr 2023 in Absprache mit dem LGL, Monitoring- und Planproben bei Gewerbebetrieben und Privatpersonen (aus privaten Gärten) entnommen.

Ohne dass hierzu Untersuchungen vorliegen, geht das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Abteilung Gartenbau, davon aus, dass über die Bewässerung (auch bei stärkerer Bewässerung) im Boden keine PFC-Stufenwerte überschritten werden und folglich eine Gefährdung über den Verzehr von Gartenfrüchten ausgeschlossen werden kann.

 

Untersuchungen von tierischen Lebensmitteln

Die EU-Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln werden in
Bayern weitgehend eingehalten.

Aktuell: Der Probenplan des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sah für das erste Halbjahr 2023 vor, dass von den Lebensmittelüberwachern des Landratsamts zehn Proben „Tierischer Lebensmittel“ entnommen werden sollten. Bei 7 von 10 Proben gab es keine Beanstandungen. Bei einer Probe kam es zu einer Sachverständigenäußerung. Bei zwei weiteren Proben stehen die Untersuchungsergebnisse noch aus.

 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI, tolerable weekly intake) für die Summe von vier perfluorierten Alkylsubstanzen, nämlich Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) in Höhe von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Woche abgeleitet. Dieser Wert gibt die Dosis an, die bei lebenslanger Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lässt.

 

Untersuchungen & Höchstgehalte
Die Auswertung von Proben sowie das Erstellen der Untersuchungsbefunde erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Die EU-Kommission hat Ergänzungen der Höchstgehalte von PFAS in tierischen Lebensmitteln wie Eiern, Fisch (differenziert nach Fischarten) und Krustentieren, sowie Fleisch und Innereien von Nutztieren und Fleisch und Innereien von Wild veröffentlicht, die seit dem 01.01.2023 gültig sind.

Hier finden Sie die Veröffentlichung der EU zu den PFAS-Höchstgehalten in bestimmten Lebensmitteln.

 

Bayernweite Probensituation:
– Keine Überschreitung der (geplanten) Höchstgehalte bei Hühner-, Schweine- oder Rindfleisch

– Überschreitung bei Wildfleisch möglich, wobei hier vor allem die Wildschweinleber über dem Höchstgehalt liegt

– Milch aus bayerischen Molkereien ist unauffällig

– Überschreitung der Höchstgehalte bei Fischen aus belasteten Gewässern (im Landkreis also Verlorener Bach, Friedberger Ach und Mühlhauser Weiher)

 

Fische:

Auf der Internetseite des LGL sind alle Ergebnisse der bayernweit durchgeführten Untersuchungen von Fischen hinsichtlich PFC/PFAS verzeichnet, auch die aus im Landkreis Aichach-Friedberg: https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/pft_fische_gewaesser.htm
Am 15. Januar 2020 wurden Fische aus zwei Aquakulturbetrieben im Landkreis entnommen und auf PFC untersucht. Es konnte keine PFC-Belastung nachgewiesen werden.

 

Friedberger Ach

2020 wurden aus der Friedberger Ach Bachforellen und Aiteln zur Untersuchung auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) entnommen. In den untersuchten Proben wurde die perfluorierte Alkylsubstanz Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) nachgewiesen.

Schon durch sehr niedrige Verzehrmengen wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als unbedenklich angesehene Aufnahmemenge überschritten. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den sonst üblichen Verzehrmengen für Verzehrer von Süßwasserfisch. In den untersuchten Proben wird bei einer jährlichen Verzehrmenge von über 142 g bis 1,46 kg (je nach Untersuchungsstelle und Fischart) die tolerierbare Aufnahmemenge bereits allein durch den Verzehr der Fische überschritten. Aufgrund unterschiedlicher Lebensweisen (Raubfische, gründelnde Fische, usw.) und Verweildauern in den betroffenen Gewässern ist davon auszugehen, dass sich die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen in verschiedenen Fischen unterschiedlich stark anreichern.

Auch wenn keine akute – also unmittelbare – Gesundheitsgefahr gegeben ist, rät das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von dem regelmäßigen Verzehr dieser Fische ab.

Fische, die die EU-Höchstgehalte (s. oben) überschreiten, dürfen nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Mühlhauser Weiher

2020 wurden aus den Mühlhauser Weihern Hecht, Aal, Rotauge, Flussbarsch und Rotfeder zur Untersuchung auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) entnommen. In den untersuchten Proben wurde die perfluorierte Alkylsubstanz Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) nachgewiesen.

Anmerkung: Proben, welche die EU-Höchstgehalte nicht überschreiten, weisen hier dennoch einen auffälligen Gehalt an PFOS auf.

Schon durch sehr niedrige Verzehrmengen wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als unbedenklich angesehene Aufnahmemenge überschritten. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den sonst üblichen Verzehrmengen für Verzehrer von Süßwasserfisch. In den untersuchten Proben wird bei einer jährlichen Verzehrmenge von über 77 g bzw. 506 g (Flussbarsch), 190 g bzw. 2,4 kg (Rotauge), 534 g bzw. 653 g (Aal) und 837 g bzw. 1,16 kg (Hecht) die tolerierbare Aufnahmemenge allein durch den Verzehr der Fische überschritten.
Bei der einen untersuchten Rotfeder wurden geringere PFOS-Gehalte nachgewiesen, aber auch hier sind die Gehalte als erhöht im Vergleich zu Fischen aus unbelasteten Gewässern anzusehen.
Aufgrund unterschiedlicher Lebensweisen (Raubfische, gründelnde Fische, usw.) und Verweildauern in den betroffenen Gewässern ist davon auszugehen, dass sich die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen in verschiedenen Fischen unterschiedlich stark anreichern.

Auch wenn keine akute – also unmittelbare – Gesundheitsgefahr gegeben ist, rät das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von dem regelmäßigen Verzehr dieser Fische ab.

Fische, die die EU-Höchstgehalte (s. oben) überschreiten, dürfen nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

 

Erneute Untersuchung von Fischen in den betroffenen Gewässern

Aus fachlicher Sicht ist eine erneute Probenahme erst nötig, wenn sich die Belastungssituation im Gewässer verändert oder es andere Hinweise gibt, die die Überprüfung der ursprünglichen Einschätzung für das Gewässer notwendig erscheinen lassen.

Hinweis Besatzfische: Auch Besatzfische die aus unbelasteten Fischzuchten zugekauft und in mit PFC belasteten Angelgewässern ausgesetzt werden, können in kurzer Zeit von den Belastungen mit PFOS betroffen sein. Somit gilt auch für Besatzfische, dass von dem regelmäßigen Verzehr abgeraten wird und diese nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen.

 

Wildschweine

„Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass PFAS vor allem in Wildschweinleber gefunden werden. Die Gehalte im Fleisch der Tiere sind meistens deutlich geringer. Die Gehalte in der Leber sind bei der weit überwiegenden Anzahl an Proben unabhängig vom Abschussort der Tiere in Bayern so hoch, dass das LGL zur Reduzierung der persönlichen PFAS-Aufnahme vom Verzehr dieser Wildschweinleberproben abrät.“ (Quelle: LGL)

Für weiterführende Informationen und bayernweit durchgeführte Untersuchungen von Wildschweinproben hinsichtlich PFC verweisen wir auf die Homepage des LGL. Dort sind auch die Ergebnisse aus im Landkreis Aichach-Friedberg genommenen und untersuchten Proben aufgelistet:

Umgang mit PFC-belastetem Räumgut

Wo ist damit zu rechnen?

Beim Verlorenen Bach bzw. der Friedberger Ach einschließlich Seitenarmen und Ausleitungen ist mit einer erhöhten PFC-Belastung im Baggergut zu rechnen. Nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth kann bei diesen Gewässern die Geringfügigkeitsschwelle (Z0) für den Einzelparameter PFOS im Eluat gemäß Tabelle 4 auf Seite 14 der Vorläufigen Leitlinien zur Bewertung von PFAS-Verunreinigungen in Wasser und Boden des LfU (Stand Juli 2022) überschritten werden. Die nach derzeitigem Kenntnisstand betroffenen Gewässer können Sie dieser Karte entnehmen: Verdachtsbereiche im Landkreis Aichach-Friedberg mit erhöhten PFC-Belastungen im Gewässersediment (Baggergut) – Stand Dezember 2022

Wie kann ich hohe Entsorgungskosten vermeiden?

Nach den Erkenntnissen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth im Bereich der Friedberger Ach reichert sich PFC in den Sedimenten belasteter Gewässer relativ stark an. Die Verwertungsmöglichkeiten des bei der Gewässerunterhaltung anfallenden Materials sind daher eingeschränkt. Ist eine Maßnahme an o.g. Gewässern geplant (z.B. Räumung im Rahmen der Gewässerunterhaltung) ist somit damit zu rechnen, dass das Baggergut nicht unerheblich mit PFC belastet ist, was zu hohen Entsorgungskosten führen kann. Es sollte daher stets zunächst geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Maßnahme tatsächlich erforderlich ist. Hierzu kann auf Wunsch auch eine Beratung durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (z.B. bei der Beseitigung von Biberdämmen) erfolgen, um nicht unbedingt notwendige Räumungen zu vermeiden.

Ist die Maßnahme zwingend notwendig, muss das Räumgut ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden.

Welche Entsorgung ist wann zulässig?

Um den Entsorgungsweg nicht vermeidbaren Abfalls klären zu können, muss dieser mittels einer Haufwerksbeprobung nach LAGA PN98 untersucht werden, bei der auch die PFC-Werte genau ermittelt werden müssen. Die Analytik der entnommenen Proben ist hierbei gemäß Abschnitt 4.2 auf Seite 18 der aktuellen LfU-Leitlinie durchzuführen. Die hier beschriebene Eluatuntersuchung ist als 1. Schritt ausreichend, eine zusätzliche Bestimmung von Feststoffgehalten ist zunächst nicht erforderlich.

Soll das Baggergut für diese Haufwerksbeprobung (nicht auf einem genehmigten Zwischenlager, sondern) vor Ort zwischengelagert werden, muss der PFC-Gehalt des Sediments vorab zwingend mittels einer sog. in-situ-Beprobung (Beprobung des Materials vor Ort im Gewässerbett) ermittelt werden, da eine Zwischenlagerung dort max. bis zum Zuordnungswert Z 1 der Tabelle 4 (Seite 14) der aktuellen LfU-Leitlinien zulässig ist. Die Analytik der entnommenen Proben ist gemäß Abschnitt 4.2 auf Seite 18 der aktuellen LfU-Leitlinien durchzuführen. Die Eluatwerte sind hierbei ausreichend, eine zusätzliche Bestimmung von Feststoffgehalten ist nicht erforderlich. Die Untersuchungsergebnisse sind dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet Staatliches Abfallrecht, vorzulegen. Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzung darf das Aushubmaterial nur dann am Gewässerufer bzw. unmittelbar angrenzenden Flächen zur Haufwerksbeprobung zwischengelagert werden, wenn es gegen Zutritt von Niederschlagswasser abgedeckt wird und die Zwischenlagerung nur temporär bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Haufwerksbeprobung erfolgt.

Liegen die Untersuchungsergebnisse der Haufwerksbeprobung vor, sollte der Entsorgungsweg in Abstimmung mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Staatliches Abfallrecht (Tel.: 08251/92-345, E-Mail: philipp.nussstein@lra-aic-fdb.de) geklärt werden.

  • Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen:

    Eine landwirtschaftliche Verwertung des Baggergutes ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich, wenn u.a. die Analyse des Materials ergibt, dass die Z 0-Werte nach Tabelle 4 der LfU-Leitlinien eingehalten werden.

    Für eine Beurteilung der Verwertungseignung muss eine Haufwerksbeprobung auf alle in Tabelle 4 auf Seite 14 der o.g. Richtlinie aufgeführten Parameter erfolgen (die Eluatwerte sind dabei ausreichend, eine zusätzliche Feststoffuntersuchung ist nicht erforderlich). Bei Hinweisen auf weitere (auch geogene) Schadstoffeinträge in das Gewässer, sind diese Parameter (z.B. Schwermetalle) zusätzlich zu untersuchen. Da bei Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zudem die düngerechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind, ist vor Aufbringen auf landwirtschaftliche Flächen stets auch eine Einzelfallabstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich. Hierzu sind u.a. ergänzende Untersuchungen auf verschiedene Nährstoffe in Räumgut (Gesamtstickstoff (Nges), Ammonium-Stickstoff (NH4+-N), verfügbares Phosphat (P2O5) z.B. nach CAL-Methode, pH-Wert) und Aufbringfläche (verfügbares Phosphat (P2O5) z.B. nach CAL-Methode) sowie nähere Angaben zur Beschaffenheit des Baggerguts (Bodenart (Bodenartenhauptgruppe), Grobbodenanteil (Kies, Grus, Steine), Humusgehalt, Bodenfremde Bestandteile wie z.B. Bauschutt) sowie der Aufbringfläche (Bodenart, Humusgehalt, Grobbodenanteil) notwendig.

    Von der landwirtschaftlichen Verwertung sind aus Gründen des vorsorgenden Grundwasser- bzw. Gewässerschutzes bzw. zum Schutz von Böden, welche die Bodenfunktionen in besonderem Maß erfüllen, insbesondere folgende Gebiete komplett ausgenommen:
    • Festgesetzte oder geplante Wasserschutzgebiete
    • Wasservorranggebiete, die im Interesse der Sicherung der künftigen Wasser-versorgung raumordnerisch ausgewiesen sind
    • Gebiete mit häufigen Überschwemmungen (z.B. Hochwasserrückhaltebecken, eingedeichte Flächen)
    • Drainierte Flächen
    • Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Natura 2000-Gebiete und gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes

    Das Aufbringen von Baggergut auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht richtet sich aus bodenschutzrechtlicher Sicht im Übrigen nach den Regelungen des § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie der DIN 19731. Ansprechpartner dazu ist die untere Bodenschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg. Allgemeine Hinweise dazu sowie die Kontaktdaten finden Sie in folgendem Flyer: Daneben sind u.a. auch wasserwirtschaftliche und naturschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.

  • Verwertung in Gruben, Brüchen und Tagebauen:

Die Verwertung in Gruben der Kategorien N und A (Nassverfüllungen und Z0-Gruben) ist grundsätzlich ausgeschlossen, da dort nur unbedenkliches Bodenmaterial verfüllt werden darf. Bei anderen Standortkategorien ist eine Verwertung möglich, wenn die Z0-Werte (Tabelle 4 auf Seite 14 der LfU-Leitlinien) eingehalten werden. Eine technische Sorptionsschicht ist dabei nicht anrechenbar. Die jeweiligen PFAS sind an den betroffenen Verfüllstandorten dann allerdings auch in das Überwachungs-programm (Eigen-, Fremd- und Grundwasserüberwachung) aufzunehmen. Die einzuhaltenden Vorsorgewerte für die Grundwasserüberwachung sind aus Tabelle 3 (Seite 12) der LfU-Leitlinien ersichtlich.

  • Verwertung in technischen Bauwerken nach LAGA M20 (Stand 06.11.1997):

PFC-belastetes Sediment kann für den „uneingeschränkt offenen Einbau“ verwendet werden, sofern es die Zuordnungswerte Z0 einhält.

Hierbei sind folgende Flächen ausgenommen:
• Festgesetzte oder geplante Wasserschutzgebiete (WSG)
• Wasservorranggebiete, die im Interesse der Sicherung der künftigen Wasser-versorgung raumordnerisch ausgewiesen sind
• Gebiete mit häufigen Überschwemmungen (z.B. Hochwasserrückhaltebecken, eingedeichte Flächen)
• Drainierte Flächen

In Gebieten mit anthropogen bedingt erhöhten PFAS-Gehalten kann belastetes Bodenmaterial bis zu den Z1-Werten aus Tabelle 4 auf Seite 14 verwendet werden, wenn einzelfallspezifisch nachgewiesen ist, dass die Verwertung ordnungsgemäß und schadlos erfolgt. Auch hier sind die bei der Z0-Verwertung bezeichneten Flächen (mit Ausnahme der drainierten Flächen) nicht zulässig. Zusätzlich muss der Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand mindestens 1 m betragen!
Vor einer Verwertung in derartigen Gebieten ist eine Abstimmung mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Staatliches Abfallrecht, zwingend erforderlich.

Bodenmaterial bis zu den Z2-Werten der o.g. Tabelle kann in technischen Bauwerken mit definierten Sicherungsmaßnahmen verwendet werden. Auch hier sind die bei der Z0-Verwertung bezeichneten Flächen (mit Ausnahme der drainierten Flächen) nicht zulässig und der Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand muss mindestens 1 m betragen. Zusätzlich ist zu beachten, dass Bodenmaterial dieser Einbauklasse nicht in Dränschichten verwendet werden darf. Vor einer Verwertung in technischen Bauwerken ist eine Abstimmung mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Staatliches Abfallrecht, zwingend erforderlich.

  • Entsorgung in Abfallentsorgungsanlagen:

Abfälle, die PFOS in einer Konzentration von mehr als 50 mg/kg (Feststoffuntersuchung) enthalten, müssen ohne unnötige Verzögerung und in Übereinstimmung mit Anhang V Teil 1 der POP-Verordnung (EG 850/2004, ergänzt durch EU Nr. 1342/2014) so beseitigt oder verwertet werden, dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden, damit die verbleibenden Abfälle und Freisetzungen nicht die Eigenschaften persistenter organsicher Schadstoffe aufweisen. Sie dürfen nicht obertägig abgelagert werden und sind vorzugsweise in einer Sonderabfallverbrennungsanlage zu behandeln. Alternativ kommt auch eine untertägige Entsorgung in Betracht.

  • Entsorgung auf Deponien:

Die die Entsorgung auf Deponien betreffenden Kapitel der PFC-Leitlinien werden derzeit vollständig überarbeitet. Die nachfolgenden Angaben sind daher als vorläufige Regelungen anzusehen.

Für die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial auf Deponien sind die Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) zu beachten. Für Deponien der Klasse DK 0 (ohne oder mit Sickerwasserfassung) kann kein allgemein gültiger Richtwert festgelegt werden, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde.

Für die Summe aller gemäß Tabelle 4 auf Seite 14 der LfU-Leitlinien untersuchten PFAS können zur Orientierung für eine mögliche Ablagerung auf abgedichteten Deponien folgende Werte analog DepV, Anhang 3, Tabelle 2 im Eluat gem. DIN EN 12457-4 mit einem W/F-Verhältnis von 10:1 herangezogen werden:

• DK I ≤ 50 μg/l
• DK II ≤ 100 μg/l

Diese Werte können allerdings nur orientierenden Charakter haben, da bei einer Ablagerung auf Deponien das Sickerwasser für eine mögliche Verfrachtung von PFAS in die Umwelt von entscheidender Bedeutung ist. Es muss darüber hinaus in jedem Einzelfall die Sickerwasserreinigung hinsichtlich der notwendigen Schadstoff-rückhaltung betrachtet werden.

  • Weitere Entsorgungsoptionen:

Ist keine oberirdische Ablagerung möglich, können die Abfälle ggf. im Untertageversatz oder in einer Untertagedeponie entsorgt werden. Bei hohen organischen Belastungen ist grundsätzlich eine thermische Behandlung zu empfehlen (z.B. Verbrennung in MVA oder SAV der Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB)).

 

Umgang mit PFC-belastetem Altholz aus Biberdämmen

Bitte wenden Sie sich hierzu an die

AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH

Am Mittleren Moos 60
86167 Augsburg

Tel. 0821 74 09 – 0

https://www.ava-augsburg.de/

Anlaufstellen und konkrete Infos für Betroffene

Info-Telefone

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bieten PFC-Info-Anlaufstellen an:

Fragen zu Gesundheit: Trinkwasser und Lebensmittel

„PFC-Infoline“ am LGL: Tel. 09131 6808-2497,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
E-Mail an pfc@lgl.bayern.de

Fragen zu Umwelt: Wasser, Boden, Luft und Natur

„PFC-Infoline“ am LfU: Tel. 0821 9071-5102,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
E-Mail an pfc-umwelt@lfu.bayern.de

 

Mailadresse des Landratsamtes Aichach-Friedberg: pfc@lra-aic-fdb.de

Schadensersatz/Haftung

Personen/Institutionen, die meinen, einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, können sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Sophienstraße 6, 80333 München, E-Mailadresse: PM-PFC-Penzing@bundesimmobilien.de melden.
Ein möglicher Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann ggf. nach entsprechender Prüfung im Einzelfall gegenüber möglichen Anspruchsberechtigten erklärt werden.

Die BImA teilt mit, dass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage gegenüber gemeldeten Forderungen aufgrund von PFC-Belastungen im Flughafenbereich Penzing nicht die Einrede der Verjährung erheben wird, soweit diese zum Zeitpunkt der Anfragen noch nicht bereits verjährt sind. Dieser Verzicht auf die Verjährung ist begrenzt bis zum 31.12.2024.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der BImA vom 15.06.2022 zu entnehmen: https://www.bundesimmobilien.de/bima-sichert-feuerloeschuebungsbecken-cfb2b19bf9229570

Kann ich eine Beprobung beantragen?

Es soll ein gewisses Quantum an Testungen ermöglicht werden für Bürger aus verschiedenen Teilen des Landkreises und verschiedenen Bereichen (Lebensmittel, Bewässerung, Obst…)
Für weitere Fragen wenden Sie sich hierzu an die Lebensmittelüberwachung (Tel. 08251 92-319) oder das Veterinäramt (Tel. 08251 92-415).

 

Weitergehende Informationen

Ausführliche Informationen zu PFC und PFAS bieten auf ihren Seiten

Landesamt für Umwelt (LfU) https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/index.htm

 

Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/index.htm

https://www.lgl.bayern.de/downloads/lebensmittel/doc/abschlussbericht_pfas_monitoring.pdf

(Monitoring-Abschlussbericht Juni 2022)

 

Der Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter Beteiligung der Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Ernährung, Landwirt
schaft und Forsten, unter Mitwirkung der Bayerischen Landesämter für Umwelt, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft:

PFAS-Bericht 09.2022

Anlage Fallliste