Landratsamt
Aichach-Friedberg
Home » Aktuelles » PFC und PFAS im Landkreis Aichach-Friedberg

PFC und PFAS im Landkreis Aichach-Friedberg

Allgemeines zu PFC

Was sind „PFC“ bzw. "PFAS"?

⁠Wegen ihrer besonderen Eigenschaften wurden per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) seit den 1950er Jahren in vielen Industrie- und Verbraucherprodukten eingesetzt. Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch stabil. Deshalb finden PFC sich beispielsweise in

  • Feuerlöschschäumen
  • Teflonprodukten (Antihaftbeschichtung von Pfannen, Backformen, Bügeleisen /
    hitzeabweisende Schilde und Kacheln)
  • medizinischen Produkten (Dichtungen, Gefäßprothesen)
  • Papier- und Druckerzeugnissen (Pizza- und Burgerkartons, Kaffeebecher)
  • Textilien (wasserdichte und atmungsaktive Membranen in Outdoorbekleidung, öl-
    und schmutzabweisende Arbeitskleidung, Teppiche, Heimtextilien, technische Tex-
    tilien wie Filtermatten, Autositze u.v.m.)
  • Kälte- und Treibmitteln
  • Wachsen/Schmiermitteln (z.B. Skiwachse)
  • ⁠Pestizide⁠n
  • Baustoffen (z.B. Wetterschutzfarben und -lacke, zum Schutz vor Verschmutzung von Häuserfassaden)

Mittlerweile ist die Produktion von PFC stark eingeschränkt. Jedoch sind sie schwer abbaubar und deshalb lange in der Umwelt und in der Nahrungskette nachweisbar.

PFC sind auch bekannt als ⁠PFAS⁠ (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) oder ⁠PFT⁠ (perfluorierte Tenside). Diese Stoffgruppe umfasst mehr als 3000 verschiedene Stoffe.

In die Umwelt können ⁠PFC⁠ bereits bei ihrer Herstellung und bei der Herstellung von PFC-haltigen Produkten gelangen. Die perfluorierten Chemikalien können in Kläranlagen nicht abgebaut werden. Zu erhöhten Konzentrationen von PFC in der Umwelt führt auch der Einsatz von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen.

 

 

Quellen:

Wie kommen PFC in unseren Landkreis?

Auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Penzing im Landkreis Landsberg am Lech wurden früher PFC-haltige Löschmittel genutzt (https://www.landkreis-landsberg.de/infos-pfc-schaden-fliegerhorst-penzing/). Boden und auch Grundwasser dort ist deshalb mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC/PFAS) verunreinigt. In der Folge sind davon auch der „Verlorene Bach“ und die Friedberger Ach in unserem Landkreis betroffen. Bei Fischproben vom September 2021 aus den Mühlhauser Baggerseen wurde ebenfalls ein erhöhter PFC-Gehalt festgestellt.

Ob ausschließlich die Verunreinigungen auf dem früheren Fliegerhorst für diese Belastungen verantwortlich sind oder ob es noch andere Eintragsquellen gibt, ist von den Behörden noch nicht abschließend geklärt.

PFC im Landkreis Aichach-Friedberg und die Auswirkungen

Welche Fachstellen kümmern sich in unserem Landkreis um das Thema "PFC"?

Die PFC-Belastung von Wasser, Boden und Fischen im Landkreis Aichach-Friedberg sowie mögliche gesundheitliche Auswirkungen werden laufend von unterschiedlichen Fachbehörden des Freistaats Bayern untersucht.

Im Landratsamt befassen sich mit dem Thema „PFC/PFAS“ die Sachgebiete Gesundheitsamt, Veterinäramt, Wasserrecht, Bodenschutz, Abfallrecht und Öffentliche Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie stehen dazu im ständigen Austausch mit den Fachbehörden wie dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dem Wasserwirtschaftsamt, der Regierung von Schwaben, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben.

 

Welche Folgen hat PFC für Trinkwasser, Fischverzehr, Bewässerung, Baden etc.?

Die PFC-Belastung von Wasser, Boden und Fischen im Landkreis Aichach-Friedberg sowie mögliche gesundheitliche Auswirkungen werden laufend von unterschiedlichen Fachbehörden des Freistaats Bayern untersucht.

 

Trinkwasser

Die Trinkwasserqualität im Landkreis Aichach-Friedberg ist hinsichtlich einer PFC-Belastung als unbedenklich einzustufen.

In einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung in der Gemeinde Kissing im Jahr 2019 konnte PFC in geringem Maße nachgewiesen werden. Die Werte von Perfluorhexansulfonsäure (kurz PFHxS) und Perfluoroktansulfonsäure (kurz PFOS) lagen mit 0,005 µg/L und 0,004 µg/L weit unter den aktuell gültigen und vom Umweltbundesamt festgelegten Trinkwasser-Leitwerten von jeweils 0,1 µg/L. Ein Trinkwasser-Leitwert bezeichnet die jeweilige Höchstkonzentration eines Stoffes im Trinkwasser, die lebenslang ohne Gesundheitsschädigung aufgenommen werden kann. Alle weiteren untersuchten PFC-Werte, darunter PFBA, PFPA, PFHxA, PFHpA, PFOA, PFDA, PFHpS und PFNA, lagen sogar unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.

Eine weitere routinemäßige Trinkwasseruntersuchung in der Gemeinde Rehling im Jahr 2020 ergab einen ähnlichen Befund. Hier wurden geringe Konzentrationen von PFHxS und Perfluoroktansäure (kurz PFOA) mit 0,003 µg/L und 0,0015 µg/L nachgewiesen, welche die Leitwerte (jeweils 0,1 µg/L) deutlich unterschritten. Alle weiteren untersuchten Werte, darunter PFBA, PFBS, PFHxA, PFHpA, PFOS, PFPeA, PFDA, PFHpS und PFNA, lagen ebenfalls unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.

 

 

Baden in den betroffenen Gewässern

Aus fachlicher Sicht bestehen keine gesundheitlichen Bedenken gegen das Baden im Verlorenen Bach, in der Friedberger Ach und in den Badeseen bei Mühlhausen, auch nicht für Kinder.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth überwacht regelmäßig die Konzentrationen an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Oberflächenwasser. In den betroffenen Gewässern sind die PFOA-/PFOS-Gehalte sehr gering, sodass sich auf Grundlage der TWI-Werte für Badende, die während der Badeaktivitäten versehentlich Oberflächenwasser verschlucken, kein gesundheitliches Risiko ableiten lässt.

 

Fischverzehr

Fische aus dem Verlorenen Bach, der Friedberger Ach und den Mühlhauser Weihern sind aktuell nicht für dauerhaften Verzehr geeignet.

Die Fische in diesen Gewässern werden von Anglern zum Eigenverzehr gefangen, sind und waren auch in der Vergangenheit nicht für den Verkauf bestimmt. Unmittelbar betroffene Fischereirechtsinhaber und -ausübungsberechtigte wurden grundsätzlich bereits im Januar 2020 von der Fischereifachberatung des Bezirkes Schwaben über die Belastung informiert.

Im Rahmen des bayerischen Fischschadstoffmonitorings werden jährlich an etwa 20 wechselnden Fließgewässerabschnitten und Seen wildlebende Fische entnommen, um
u. a. die Umweltqualitätsnorm für PFOS zu überwachen.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät in seinen Sachverständigenäußerungen von einem regelmäßigen Verzehr belasteter Fische ab. Zudem dürfen Fische mit erhöhten PFOS-Gehalten nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Messergebnisse im Detail finden Sie im Kapitel „Untersuchungen von tierischen Lebensmitteln“.

 

Tränken von Nutztieren aus betroffenen Gewässern vermeiden

Das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet die Bachanlieger derzeit mit Wasser aus dem Verlorenen Bach,  der Friedberger Ach und den Mühlhauser Weihern keine Nutztiere zu tränken.

Da sich PFC in Nutztieren wie im Menschen auf Grund der langsamen Eliminationsrate anreichern, sollte vor allem die Aufnahme von PFC durch Nutztiere vermieden werden. Von Hühnern ist bekannt, dass sie PFC aufnehmen und über die Eier wieder eliminieren können. Deshalb sollten Hühner kein kontaminiertes Tränkewasser oder Futtermittel bekommen. Kühe geben PFC über die Milch ab, weshalb Kühe auch nicht mit kontaminiertem Wasser getränkt werden sollten.

 

Bewässerung von Nutzpflanzen unbedenklich

Ohne dass hierzu Untersuchungen  vorliegen, geht das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Abteilung Gartenbau, davon aus, dass über die Bewässerung (auch bei stärkerer Bewässerung) im Boden keine PFC-Stufenwerte überschritten werden und folglich eine Gefährdung über den Verzehr von Gartenfrüchten ausgeschlossen werden kann.

 

Untersuchungen in der Natur und in pflanzlichen Erzeugnissen

Obst und Gemüse, pflanzliche Erzeugnisse, liefern derzeit keine PFC- oder PFAS-Befunde (hier werden aktuell auch keine gesetzlichen Höchstgehalte vorgesehen).

Untersuchungen & Höchstgehalte
Die Auswertung von Proben sowie das Erstellen der Untersuchungsbefunde erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Hier der Link dorthin.

Probensituation im Landkreis Aichach-Friedberg
Um auch im Bereich der pflanzlichen, erntereifen Lebensmittel eine Übersicht der PFC Belastung im Landkreis Aichach-Friedberg zu erhalten, werden im Jahr 2023 in Absprache mit dem LGL, Monitoring- und Planproben bei Gewerbebetrieben und Privatpersonen (aus privaten Gärten) entnommen.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 31 Proben entnommen. Hierbei handelte es sich um 9 pflanzliche, erntereife Erzeugnisse ( Erdbeeren, Karotten, Kartoffeln, Äpfel und Salat). Hier konnten durch das LGL keine Beanstandungen festgestellt werden. Des Weiteren wurden auch verarbeitete Lebensmittel beprobt. Hierbei konnten bei Mehl, Bier und dazugehörigem Brauwasser, Apfelsaft und Vollbier keine Beanstandungen verzeichnet werden. Lediglich bei einer Probe Tafelwasser kam es zu einer Sachverständigenäußerung. Die ab 12.01.2026 geltenden Grenzwerte wurden aber bei Weitem unterschritten.

Ohne dass hierzu Untersuchungen vorliegen, geht das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Abteilung Gartenbau, davon aus, dass über die Bewässerung (auch bei stärkerer Bewässerung) im Boden keine PFC-Stufenwerte überschritten werden und folglich eine Gefährdung über den Verzehr von Gartenfrüchten ausgeschlossen werden kann.

 

Untersuchungen von tierischen Lebensmitteln

Die EU-Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln werden in
Bayern weitgehend eingehalten.

Aktuelles:

Rückblick zur Beprobung auf PFAS im Schadensgebiet der Friedberger Ach aus dem Jahr 2023:

Im Landkreis Aichach-Friedberg wurden im Jahr 2023 durch die Lebensmittelüberwachung insgesamt 33 Proben unterschiedlichster Lebensmittel entnommen und durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht.

Die Befunde ergaben flächendeckend keine überdurchschnittlichen PFAS-Gehalte in Lebensmitteln. Die PFAS-Gehalte (in erster Linie PFOS) waren bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs zum Teil zwar feststellbar, die zulässigen Höchstgehalte wurden aber bei allen Proben unterschritten. Bei den Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs kam es zu keinen Auffälligkeiten.

 

Vorschau für die Beprobung auf PFAS im Schadensgebiet der Friedberger Ach für das Jahr 2025:

Dem Landkreis Aichach-Friedberg wurde vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für 2025 ein Probenkontingent von 15 Proben zur Verfügung gestellt. Proben werden aus den Kategorien Fisch, Wildfleisch, Geflügel und Eiern entnommen.

Die Proben werden im Jahr 2025 durch die Lebensmittelüberwachungsüberwachung des Landratsamts sowohl in gewerblichen Lebensmittelbetrieben als auch bei Privathaushalten entnommen. Über die Ergebnisse werden wir natürlich weiterhin informieren.

 

Sollten Sie Interesse an einer Beprobung haben, setzen Sie sich gerne mit den Kollegen der Lebensmittelüberwachung (Tel.: 08251 92-319 oder e-mail: lebensmittelueberwachung@lra-aic-fdb.de) in Verbindung.

 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI, tolerable weekly intake) für die Summe von vier perfluorierten Alkylsubstanzen, nämlich Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) in Höhe von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Woche abgeleitet. Dieser Wert gibt die Dosis an, die bei lebenslanger Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lässt.

 

Untersuchungen & Höchstgehalte
Die Auswertung von Proben sowie das Erstellen der Untersuchungsbefunde erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Die EU-Kommission hat Ergänzungen der Höchstgehalte von PFAS in tierischen Lebensmitteln wie Eiern, Fisch (differenziert nach Fischarten) und Krustentieren, sowie Fleisch und Innereien von Nutztieren und Fleisch und Innereien von Wild veröffentlicht, die seit dem 01.01.2023 gültig sind.

Hier finden Sie die Veröffentlichung der EU zu den PFAS-Höchstgehalten in bestimmten Lebensmitteln.

 

Bayernweite Probensituation:
– Keine Überschreitung der (geplanten) Höchstgehalte bei Hühner-, Schweine- oder Rindfleisch

– Überschreitung bei Wildfleisch möglich, wobei hier vor allem die Wildschweinleber über dem Höchstgehalt liegt

– Milch aus bayerischen Molkereien ist unauffällig

– Überschreitung der Höchstgehalte bei Fischen aus belasteten Gewässern (im Landkreis also Verlorener Bach, Friedberger Ach und Mühlhauser Weiher)

 

Fische:

Auf der Internetseite des LGL sind alle Ergebnisse der bayernweit durchgeführten Untersuchungen von Fischen hinsichtlich PFC/PFAS verzeichnet, auch die aus im Landkreis Aichach-Friedberg: https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/pft_fische_gewaesser.htm
Am 15. Januar 2020 wurden Fische aus zwei Aquakulturbetrieben im Landkreis entnommen und auf PFC untersucht. Es konnte keine PFC-Belastung nachgewiesen werden.

 

Friedberger Ach

2020 und 2021 wurden aus der Friedberger Ach Bachforellen und Aiteln/Döbel zur Untersuchung auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) entnommen. In den untersuchten Proben wurde die perfluorierte Alkylsubstanz Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) nachgewiesen.

Schon durch sehr niedrige Verzehrmengen wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als unbedenklich angesehene Aufnahmemenge überschritten. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den sonst üblichen Verzehrmengen für Verzehrer von Süßwasserfisch. In den untersuchten Proben wird bei einer jährlichen Verzehrmenge von über 142 g bis 1,46 kg (je nach Untersuchungsstelle und Fischart) die tolerierbare Aufnahmemenge bereits allein durch den Verzehr der Fische überschritten. Aufgrund unterschiedlicher Lebensweisen (Raubfische, gründelnde Fische, usw.) und Verweildauern in den betroffenen Gewässern ist davon auszugehen, dass sich die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen in verschiedenen Fischen unterschiedlich stark anreichern.

Auch wenn keine akute – also unmittelbare – Gesundheitsgefahr gegeben ist, rät das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von dem regelmäßigen Verzehr dieser Fische ab.

Fische, die die EU-Höchstgehalte (s. oben) überschreiten, dürfen nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Mühlhauser Weiher

2020 wurden aus den Mühlhauser Weihern Hecht, Aal, Rotauge, Flussbarsch und Rotfeder zur Untersuchung auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) entnommen. In den untersuchten Proben wurde die perfluorierte Alkylsubstanz Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) nachgewiesen.

Anmerkung: Proben, welche die EU-Höchstgehalte nicht überschreiten, weisen hier dennoch einen auffälligen Gehalt an PFOS auf.

Schon durch sehr niedrige Verzehrmengen wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als unbedenklich angesehene Aufnahmemenge überschritten. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den sonst üblichen Verzehrmengen für Verzehrer von Süßwasserfisch. In den untersuchten Proben wird bei einer jährlichen Verzehrmenge von über 77 g bzw. 506 g (Flussbarsch), 190 g bzw. 2,4 kg (Rotauge), 534 g bzw. 653 g (Aal) und 837 g bzw. 1,16 kg (Hecht) die tolerierbare Aufnahmemenge allein durch den Verzehr der Fische überschritten.
Bei der einen untersuchten Rotfeder wurden geringere PFOS-Gehalte nachgewiesen, aber auch hier sind die Gehalte als erhöht im Vergleich zu Fischen aus unbelasteten Gewässern anzusehen.
Aufgrund unterschiedlicher Lebensweisen (Raubfische, gründelnde Fische, usw.) und Verweildauern in den betroffenen Gewässern ist davon auszugehen, dass sich die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen in verschiedenen Fischen unterschiedlich stark anreichern.

Auch wenn keine akute – also unmittelbare – Gesundheitsgefahr gegeben ist, rät das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von dem regelmäßigen Verzehr dieser Fische ab.

Fische, die die EU-Höchstgehalte (s. oben) überschreiten, dürfen nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

 

Erneute Untersuchung von Fischen in den betroffenen Gewässern

Aus fachlicher Sicht ist eine erneute Probenahme erst nötig, wenn sich die Belastungssituation im Gewässer verändert oder es andere Hinweise gibt, die die Überprüfung der ursprünglichen Einschätzung für das Gewässer notwendig erscheinen lassen.

Hinweis Besatzfische: Auch Besatzfische die aus unbelasteten Fischzuchten zugekauft und in mit PFC belasteten Angelgewässern ausgesetzt werden, können in kurzer Zeit von den Belastungen mit PFOS betroffen sein. Somit gilt auch für Besatzfische, dass von dem regelmäßigen Verzehr abgeraten wird und diese nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen.

 

Wildschweine

„Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass PFAS vor allem in Wildschweinleber gefunden werden. Die Gehalte im Fleisch der Tiere sind meistens deutlich geringer. Die Gehalte in der Leber sind bei der weit überwiegenden Anzahl an Proben unabhängig vom Abschussort der Tiere in Bayern so hoch, dass das LGL zur Reduzierung der persönlichen PFAS-Aufnahme vom Verzehr dieser Wildschweinleberproben abrät.“ (Quelle: LGL)

Für weiterführende Informationen und bayernweit durchgeführte Untersuchungen von Wildschweinproben hinsichtlich PFC verweisen wir auf die Homepage des LGL. Dort sind auch die Ergebnisse aus im Landkreis Aichach-Friedberg genommenen und untersuchten Proben aufgelistet:

Umgang mit PFC-belastetem Räumgut

 

WIRD DERZEIT ÜBERARBEITET

Anlaufstellen und konkrete Infos für Betroffene

Info-Telefone

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bieten PFC-Info-Anlaufstellen an:

Fragen zu Gesundheit: Trinkwasser und Lebensmittel

„PFC-Infoline“ am LGL: Tel. 09131 6808-2497,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
E-Mail an pfc@lgl.bayern.de

Fragen zu Umwelt: Wasser, Boden, Luft und Natur

„PFC-Infoline“ am LfU: Tel. 0821 9071-5102,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
E-Mail an pfc-umwelt@lfu.bayern.de

 

Mailadresse des Landratsamtes Aichach-Friedberg: pfc@lra-aic-fdb.de

Schadensersatz/Haftung

Anlaufstelle ist hier die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Penzing.

Die BImA bietet den von der PFAS-Verunreinigung – ausgehend vom ehem. Flugplatz – Penzing betroffenen Anwohnerinnen/Anwohner an, auf Antrag auf die Einrede der Verjährung gegenüber Schadensersatzforderungen an die BImA bis zum 31.12.2028 zu verzichten, soweit Ansprüche zum Zeitpunkt der Anfrage nicht bereits verjährt sind. Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Ausschlussfrist, vielmehr wird jeder Einzelfall einer Schadensersatzforderung gegenüber der BImA gesondert geprüft.

Auf Antrag kann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage im zu prüfenden Einzelfall ein entsprechender Verzicht vereinbart werden.
Dazu müssen die Betroffenen:
1. ihren individuellen Schaden gegenüber der BImA geltend machen und
2. den Verzicht auf die Einrede der Verjährung schriftlich beantragen.

Das formlose Antragsschreiben gegenüber der BImA ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Stichwort: PM-PFC-Penzing, Sophienstraße 6,
80333 München, E-Mailadresse: PM-PFC-Penzing@bundesimmobilien.de

Kann ich eine Beprobung beantragen?

Es soll ein gewisses Quantum an Testungen ermöglicht werden für Bürger aus verschiedenen Teilen des Landkreises und verschiedenen Bereichen (Lebensmittel, Bewässerung, Obst…)
Für weitere Fragen wenden Sie sich hierzu an die Lebensmittelüberwachung (Tel. 08251 92-319) oder das Veterinäramt (Tel. 08251 92-415).

 

Weitergehende Informationen

Ausführliche Informationen zu PFC und PFAS bieten auf ihren Seiten

Landesamt für Umwelt (LfU) https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/index.htm

 

Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/index.htm

https://www.lgl.bayern.de/downloads/lebensmittel/doc/abschlussbericht_pfas_monitoring.pdf

(Monitoring-Abschlussbericht Juni 2022)

 

Der Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter Beteiligung der Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Ernährung, Landwirt
schaft und Forsten, unter Mitwirkung der Bayerischen Landesämter für Umwelt, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft:

PFAS-Bericht 09.2022

Anlage Fallliste