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Antrag auf Neuerstellung oder Austausch des Dienstausweises für Fischereiaufseher

04.04.2022

Frist zur Nachschulung bis zum 1. Februar 2023

Mit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Fischereigesetzes zum 1. August 2021 wird die Stellung der Fischereiaufseher (FA) gestärkt und an diejenige der Naturschutzwächter angeglichen. Die Aufseher sind damit Angehörige der Kreisverwaltungsbehörden und können in deren Namen bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten Betroffene verwarnen und ein Ordnungsgeld verhängen. Kleinere Ordnungswidrigkeiten, die bisher die Verwaltungsbehörden verfolgten, können die Fischereiaufseher dadurch eigenverantwortlich regeln. Damit die Fischereiaufseher auch die notwendigen Kompetenzen für die zusätzlichen Befugnisse erlangen, ist eine entsprechende Fortbildung Voraussetzung:

  1. Der Fischereiberechtigte, Fischereipächter (i. d. R. der Fischereiverein) oder die Fischereigenossenschaft kann einen Fischereiaufseher mit erfolgreichem Eignungstest bzw. mit Bestätigung der Nachschulung (bzw. als Polizeivollzugsbeamter) bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Aichach-Friedberg) zur Bestellung vorschlagen.
  2. Fischereiaufseher, die weiterhin ihr Amt ausüben möchten, benötigen eine verpflichtende Nachschulung, in der sie über ihre neuen Pflichten und Aufgaben informiert werden. Anschließend stellt das Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) jedem, der die verpflichtende Nachschulung absolviert hat, eine Teilnahmebestätigung aus.

Die Frist, um an dieser Nachschulung teilzunehmen, läuft bis einschließlich 1. Februar 2023.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Nachschulung, kann über den Online-Antrag die weitere Ausübung der Fischereiaufsehertätigkeit hier beantragt werden.

Wird die Fortbildung nicht fristgerecht bis 01.02.2023 besucht, wird die Bestätigung als Fischereiaufseher im Regelfall widerrufen; Dienstabzeichen und Dienstausweis werden eingezogen (§ 30 Abs. 3 Satz 1 AV-BayFiG i. V. m. Art. 49 Abs. 2 Nr. 2, Art. 52 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Die Bestellung der Dienstausweise erfolgt automatisiert, viermal jährlich:

  1. 30.04. > voraussichtliche Auslieferung KW 20
  2. 31.07. > voraussichtliche Auslieferung KW 33
  3. 31.10. > voraussichtliche Auslieferung KW 46
  4. 31.01. > voraussichtliche Auslieferung KW 7

Zuständige Sachbearbeiterin:

Frau Ramona Hartmann

Tel.: 08251/92-209

Fax: 08251/92-184

E-Mail: Fischereiwesen [at] lra-aic-fdb [dot] de