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Baumfällungen in Mering genehmigt

14.10.2025

Regierung von Schwaben erteilt artenschutzrechtliche Ausnahme

Dürfen stark geschädigte Bäume gefällt werden, weil sie für die Menschen, die sich dort aufhalten, gefährlich sind? Oder überwiegen die naturschutzrechtlichen Belange? Der Baumbestand auf einem privaten Waldgrundstück im Hans-Sachs-Weg im Meringer Norden beschäftigt die Naturschutzbehörden der Regierung von Schwaben sowie des Landratsamtes Aichach-Friedberg bereits seit über einem Jahr. Die höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben hat nach einem umfassenden Prüfungsprozess nun die Fällung von 14 Bäumen dort artenschutzrechtlich genehmigt, 7 weitere Bäume können ohne Genehmigung gefällt werden.

Durch Gutachter und die zuständigen Fachstellen wurde bei insgesamt 21 Bäumen ein Handlungsbedarf festgestellt. Teile des Baumbestands stehen in unmittelbarer Nähe zu privaten Wohnhäusern auf den Nachbargrundstücken. Ein aktuelles Baumgutachten bescheinigt dort unterschiedlich stark ausgeprägte Stadien von Baumkrankheiten, wie dem Eschentriebsterben oder dem Brandkrustenpilz. Durch die Sturm- und Hagelereignisse der letzten 2 Jahre hat sich der Zustand der Bäume zusätzlich verschlechtert.

Eine Überprüfung des Baumbestands hatte ergeben, dass sich in 14 dieser 21 Bäume mit hoher Wahrscheinlichkeit Lebensstätten von besonders oder sogar streng geschützten Arten, insbesondere Fledermäusen, aber auch Vögeln und totholzliebenden Käfern befinden. Diese Lebensstätten, und damit auch die Bäume in denen sich die Lebensstätten befinden, stehen nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz und dürfen nur bei Vorliegen streng zu begutachtender Ausnahmefälle entnommen werden. Gleiches gilt auch für Tiere, die bei der Fällung trotz Schutzmaßnahmen möglicherweise zu Schaden kommen könnten.

Um Personen, die sich auf dem Grundstück aber auch auf angrenzenden Nachbargrundstücken aufhalten, nicht der Gefahr herabfallender Äste oder umstürzender Bäume auszusetzen, musste nun gehandelt werden. Die einzige Alternative zu einer Fällung wären umfangreiche Pflegemaßnahmen, wie die Entnahme von Totholz, die Kappung von Baumkronen oder die Sicherung einzelner Bäume durch Stahlseile gewesen. Solche Maßnahmen sind aber faktisch nicht ausführbar, da die Bäume größtenteils nicht mehr gefahrlos von Baumkletterern bestiegen werden können. Deshalb wären die Kosten dieser Maßnahmen so hoch, dass sie dem Eigentümer nicht zumutbar sind.

Die intensiven Bemühungen der Naturschutzbehörden, andere Finanzierungsmöglichkeiten zur Entlastung des Eigentümers zu finden und somit eine dauerhafte Pflege und den Erhalt des Baumbestands sicherzustellen blieben letztendlich erfolglos. Zur Abwehr von drohenden Personengefährdungen musste deshalb jetzt die beantragte Ausnahme zur Fällung der Bäume genehmigt werden. Diese soll in den nächsten Wochen unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden.

Bild © Mario Imburgia:
Einer der 21 geschädigten Bäume auf dem Grundstück wurde in den letzten Tagen durch einen Sturm auf das dort stehende Wohnhaus gedrückt.