In der aktuellen Berichterstattung zu einem Kissinger Kaninchenbetrieb ging es auch um die Rolle des Veterinäramts des Landkreises Aichach-Friedberg. Das Landratsamt kann keine Informationen zu laufenden Verfahren veröffentlichen, möchte aber dennoch einige Punkte hervorheben:
Das Landratsamt ist in Genehmigungsverfahren von Vorhaben zu Tierversuchszwecken wie die des Kissinger Kaninchenbetriebs nicht involviert. Derartige Verfahren laufen über die Regierung von Oberbayern.
Dem Veterinäramt obliegt die tierschutzrechtliche Kontrolle dieser Betriebe. Diese Kontrollen haben laut Tierschutzgesetz „regelmäßig und in angemessenem Umfang zu erfolgen“. Sie erfolgen grundsätzlich unangekündigt. Angekündigt werden können hingegen solche Kontrollen, bei denen es um die fachliche Abnahme neu errichteter Stallungen und deren Übereinstimmung mit tierschutzrechtlichen Anforderungen geht. Wie oft ein Betrieb kontrolliert wird, richtet sich nach Faktoren wie der Größe des Betriebes und der zuletzt festgestellten Auffälligkeiten. Zur Einordnung: Im gesamten Landkreis gibt es knapp über 1000 Nutztierhaltungen, die der Kontrolle des Veterinäramtes unterliegen.
Zu den konkret kursierenden Vorhaltungen der SOKO Tierschutz im Fall des Kissinger Kaninchenbetriebs ist Folgendes klarzustellen:
Es heißt, das Veterinäramt habe in dem Betrieb eine angekündigte Kontrolle durchgeführt. Das ist nicht richtig. Die SOKO Tierschutz hatte für rund zwei Monate einen Mitarbeiter in den Kaninchenbetrieb eingeschleust. In diesem Zeitraum war das Veterinäramt des Landkreises Aichach-Friedberg überhaupt nicht für Kontrollen vor Ort. Außerhalb dieses Zeitraums wurden die Kontrollen wie oben beschrieben durchgeführt.
Nicht richtig ist auch die Behauptung, die SOKO Tierschutz habe das Veterinäramt im Vorfeld auf bestehende Missstände im Betrieb hingewiesen, hierauf aber keine Antwort erhalten. Eine solche Meldung oder Anzeige der SOKO Tierschutz ist beim Veterinäramt nachweislich nicht eingegangen.
Aufgrund der aktuellen Situation fand am Mittwoch, 1. Oktober auf dem Kaninchenbetrieb eine tierschutzrechtliche Vollkontrolle statt, bei der neben dem Veterinäramt auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und die Polizei eingebunden waren. Diese wird aktuell nachbereitet und ausgewertet. Abhängig von den Ergebnissen werden weitere Maßnahmen erfolgen.
