Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige sowie deren pflegende Angehörige entlasten und die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung ergänzen soll. Ziel ist es, durch Angebote zur Unterstützung im Alltag die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu steigern und gleichzeitig die Belastung für pflegende Angehörige zu verringern.
Noch bis zum 30.06.2025 können Pflegebedürftige bis zu 1.500 Euro des Entlastungsbetrags aus 2024 (entspricht 12 Monaten à 125 Euro) nutzen, wenn sie bereits einen Pflegegrad hatten und zu Hause versorgt wurden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Entlastungsbetrag aus 2024 noch nicht ausgeschöpft wurde.
Bei häuslicher Pflege besteht für jeden Pflegegrad ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Seit dem 1.1.2025 beträgt dieser 131 Euro monatlich.
Der Entlastungsbetrag kann auf vielfältige Weise eingesetzt werden, z. B. für Alltagsbegleitung, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung, für ungedeckte Kosten der Tages- und Kurzzeitpflege, für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen, die bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben registriert sind und für Betreuungsgruppen. Ausschließlich in Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für Hilfen bei der Körperpfleg, z. B. beim Duschen oder Baden eingesetzt werden.
Wer den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen möchte, sollte darauf achten, nur Dienste zu wählen, die einen Versorgungsvertrag mit den Kassen haben und den Entlastungsbetrag abrechnen können oder ehrenamtlich tätige Einzelpersonen mit einer Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege.
Bei Fragen berät der Pflegestützpunkt, telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 08251/872233.
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Aichach Friedberg informiert und berät Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung ist umfassend, neutral, vertraulich und kostenfrei. Die Beratung kann telefonisch, in den Räumen des Pflegestützpunktes in Aichach oder in den Außenstellen Friedberg und Mering sowie gegebenenfalls auch im Rahmen eines Hausbesuchs stattfinden.