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Die neuen Bodenrichtwerte sind da

27.06.2024

Werte für Wohnbauland stagnieren weitgehend

Bild (© Geschäftsstelle Gutachterausschuss)

Der Gutachterausschuss des Landkreises Aichach-Friedberg hat die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 veröffentlicht.

Die von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte und analysierte Kaufpreissammlung dient als fundierte Datenbank bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte. In Gebieten ohne oder mit nur geringem Grundstücksverkehr helfen statistische Rechenverfahren und an der Landkreisgrenze zusätzlich der Blick über den Tellerrand, um die Marktlage zu bewerten. Der Beschluss erfolgt dann in einem Expertengremium nach sachverständiger Würdigung der gesamten Datenlage.

Die beschlossenen Bodenrichtwerte sind Orientierungswerte, die einen entscheidenden Einfluss bei der Wertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks haben.

Sie ersetzen jedoch keinen Bodenwert, der bei der Geschäftsstelle des Gutachter-ausschusses beantragt werden kann. Hier werden in einem Verkehrswertgutachten zusätzlich individuelle Gegebenheiten berücksichtigt. Wichtig ist zudem, dass die Bodenrichtwertzonen keine baurechtliche Aussage treffen.

Auf der Homepage des Landratsamtes können Sie sich einen Überblick über die Entwicklung der Bodenrichtwerte verschaffen (Bodenrichtwerte 2024 – Landratsamt Aichach-Friedberg (lra-aic-fdb.de)).

Die Bodenrichtwerte haben sich im Landkreisdurchschnitt gegenüber 2022 wie folgt entwickelt:

  • Wohnbauland von rd. 470 €/m² zu rd. 500 €/m².
  • Gewerbe von rd. 90 €/m² zu rd. 100 €/m².
  • Ackerland von rd. 11,50 €/m² zu rd. 13,50 €/m².

Bei Grünland liegen im Landkreisdurchschnitt keine nennenswerten Steigerungen vor.

Die beigefügte Übersichtskarte zeigt das Preisgefüge für individuelle Wohnbauflächen im Landkreis Aichach Friedberg auf und gibt Auskunft über die durchschnittlichen Werte in den Gemeinden und enthält Angaben zu den geringsten bzw. höchsten Bodenrichtwertzonen.

In einem Diagramm wird die Entwicklung der Bodenwerte für Wohnbauflächen in den Gemeinden von 1963 bis 2024 aufgezeigt, die weitgehend stagnierende Entwicklung in den letzten zwei Jahren ist hier ablesbar.

Bei beiden Abbildungen handelt es sich um verallgemeinerte Darstellungen, die einen Überblick verschaffen sollen, aber keine Bodenrichtwerte darstellen.

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024, 01.01.2022 und 31.12.2020 können nach erfolgreicher Registrierung direkt über das Internet (www.boris-bayern.de) abgerufen werden bzw. auf Antrag auch über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfolgen. Auf Grundlage des Kostengesetzes sind die Auskünfte kostenpflichtig. Die Einzelauskunft kostet 25 € und die Dauerauskunft ist für 300 € erhältlich.

In den nächsten vier Wochen können die neuen Bodenrichtwerte auch bei den Gemeinden kostenlos eingesehen werden, da diese dort ortsüblich bekannt gemacht werden.

Wird ein älterer Bodenrichtwert mit Stand bis zum 31.12.2018 benötigt, findet sich auf der Homepage des Landratsamtes ein Antragsformular, das Sie bitte ausgefüllt an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses übersenden (Bodenrichtwerte 2018 – Landratsamt Aichach-Friedberg (lra-aic-fdb.de)).

Bilder (© Geschäftsstelle Gutachterausschuss)