Die Betreuungsrechtsreform ab 01.01.2023
Die Betreuungsrechtsreform tritt zum 01.01.2023 in Kraft, das Betreuungsrecht wird dadurch umfassend geändert. Neu ist, dass ein Ehegattenvertretungsrecht eingeführt wird.
Zukünftig wird das Selbstbestimmungsrecht von betreuten Personen deutlich gestärkt, die Qualität der rechtlichen Betreuung soll verbessert werden. Rechtliche Betreuer und Betreuerinnen machen von ihrem Vertretungsrecht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist. Betreute Personen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach eigenen Wünschen gestalten können. Für Berufsbetreuer und -betreuerinnen wird ein Registrierungsverfahren eingeführt, welches bestimmte persönliche und fachliche Kriterien beinhaltet. Was bedeutet diese Reform für die betroffenen Personen, für ehrenamtlich und beruflich geführte Betreuungen, für Betreuungsvereine, das Betreuungsgericht und die Betreuungsstelle?
An diesem Abend werden Neuerungen vorgestellt. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung wird mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Offene Behindertenarbeit des Landkreises Aichach-Friedberg durchgeführt.
Veranstaltungsort: Aula der Lebenshilfe Aichach-Friedberg, St.-Elisabeth-Str. 1, 86551 Aichach
Referent: Oliver Ochs, Hochschuldozent, Berufsbetreuer
Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.