
Die Vorsorgevollmacht
Viel zu wenige Menschen denken daran, Vorsorge zu treffen für den Fall eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder wenn geistige Kräfte im Alter nachlassen. Es stellt sich dann die Frage, wer im Ernstfall die Vertretung übernimmt und wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Seit 01.01.2023 gibt es ein auf maximal sechs Monate beschränktes Ehegatten-Notvertretungsrecht, welches jedoch nur für den Gesundheitsbereich gilt. Eine Vertretung in anderen Aufgabenbereichen und eine Verlängerung dieser Befristung sind nicht möglich. Ein umfangreiches Vertretungsrecht ist nur mit einer Vorsorgevollmacht möglich. Ein automatisches Vertretungsrecht für andere Angehörige gibt es nicht, auch diese können nur im Rahmen einer Vorsorgevollmacht handeln.
Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich bewusst für eine Vertretungsperson zu entscheiden.
Falls keine Vorsorgevollmacht besteht und das Ehegattenvertretungsrecht nicht greift, muss beim Auftreten einer Vertretungserforderlichkeit eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Eine rechtzeitig an eine Vertrauensperson erteilte und vollumfängliche Vorsorgevollmacht kann diese rechtliche Betreuung in der Regel vermeiden.
Auf die Themen Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung wird im Vortrag eingegangen.
Referentin:
Birgit Förch, Betreuungsstelle im Landkreis Aichach-Friedberg
Anmeldung unter birgit.foerch@lra-aic-fdb.de oder telefonisch 08251 92-266
Anmeldefrist bis 12. Mai 2025