Informationsveranstaltung „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“
Durch Unfall oder schwere Krankheit kann jeder in eine Situation geraten, in der man sich nicht mehr um die persönlichen Angelegenheiten kümmern kann. Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass dann automatisch ein Angehöriger anstelle dieser Person tätig werden darf.
Durch die rechtzeitige Erstellung einer umfassenden Vorsorgevollmacht kann die Errichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Dabei ist zu beachten, dass Sie nur Personen die Vorsorgevollmacht erteilen sollten, denen Sie absolut vertrauen.
Referentin: Isabell Härtl, Rechtsanwältin
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung unter den Telefonnummern: 08251 8856-11 oder 08251 8856-13 oder per E-Mail: hell@kvaichach-friedberg.brk.de . Das Tragen einer FFP2-Maske ist momentan verpflichtend. Gegebenenfalls ist ein aktueller Nachweis vorzulegen.