Online-Vortrag: „Ü20-PV-Anlagen“ (PV-Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung)
In den kommenden Jahren wird es immer mehr Photovoltaik-Anlagen (PV) geben, die das Förderende nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreichen. Dies ist jeweils im 21. Jahr nach Inbetriebnahme zum 31. Dezember der Fall. Zum Jahreswechsel 2024/2025 erreichen mit rund 47.000 PV-Anlagen doppelt so viele Anlagen das Ende des EEG-Förderzeitraums als im Vorjahr. Seit diesem Jahr werden auch die ersten größeren PV-Anlagen mit über 100 kWp – meist von Landwirten und Gewerbebetrieben errichtet – nicht mehr nach dem EEG mit festen Vergütungssätzen gefördert.
Zahlreiche PV-Anlagenbetreibende beschäftigt somit die Frage, wie mit Photovoltaik-Anlagen umzugehen ist, die im Jahr 2025 und in den kommenden Jahren aus der EEG-Förderung fallen. Muss man die sogenannten Ü20-PV-Anlagen abschalten oder gibt es sinnvolle und sichere Lösungen für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb?
Im Online-Vortrag am Mittwoch, 2. Juli 2025, von 18 bis 20 Uhr erhalten Interessierte einen Überblick über die aktuelle rechtliche Situation und die unterschiedlichen Nutzungsformen der PV-Anlagen nach dem Ende der EEG-Förderung. Weiterhin werden die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen diskutiert. Für typische Konstellationen werden mögliche Vor- und Nachteile herausgearbeitet und aufgezeigt, was die Anlagenbetreibenden zum Jahreswechsel tun können.
Schwerpunkte des Vortrags:
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Marktentwicklung und Statistik zur Photovoltaik: Wer ist 2025 betroffen?
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Das EEG als Rechtsrahmen für den Betrieb der PV-Anlagen
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Entwicklung und Anzahl der Ü20-Photovoltaik-Anlagen
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Einführung in die Problemstellung: Abbau oder Weiterbetrieb?
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Rechtliche Situation nach Ablauf des EEG-Vergütungszeitraumes
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Technische Aspekte zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen
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Wirtschaftlicher Weiterbetrieb: Beispiele
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Mögliche Optionen zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen
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Hinweise zu Abbau, Entsorgung und Recycling von PV-Anlagen
Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung
Die Veranstaltung richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg sowie der Stadt Augsburg. Die Teilnahme an dem Onlinevortrag ist kostenfrei. Zur Teilnahme benötigen Interessierte einen PC oder ein Notebook mit einer guten und stabilen Internetverbindung. Von Vorteil ist die zusätzliche Nutzung eines Headsets. Über einen Chat können Fragen gestellt werden.
Die Plätze sind begrenzt, Anmeldung ist erforderlich.