Landratsamt
Aichach-Friedberg

Umsatzsteuer für Vereine

Anders als in der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer führt die Gemeinnützigkeit in der Umsatzsteuer (oft auch bezeichnet als Mehrwertsteuer) nicht zu einer Steuerfreiheit. Vereine können daher mit den von ihnen erbrachten Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen. Insbesondere für Vereinsvorstände ist es deshalb wichtig, mit den grundlegenden Regelungen der Umsatzsteuer vertraut zu sein, damit in diesem Bereich keine Fehler gemacht werden. In der Veranstaltung werden die hierfür erforderlichen Kenntnisse vermittelt.

Seminarinhalt:

  • Verein als umsatzsteuerlicher Unternehmer
  • Steuerpflichtige Umsätze
  • Steuerfreie Umsätze
  • Berechtigung zum Vorsteuerabzug
  • Verein als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
  • Voranmeldungen und Steuererklärungen

 

Referent:
Stefan Karsten Meyer
LL.M., Rechtsanwalt

Anmeldung digital hier

Datum

Nov 30 2023
Vorbei!

Uhrzeit

7:00 pm - 8:30 pm

Veranstaltungsort

online