Landratsamt
Aichach-Friedberg

Vorsorgevollmacht -Betreuungsverfügung – Patientenverfügung

Jeder Mensch kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, nicht mehr handeln oder Entscheidungen für sich selbst treffen zu können. Vielfach wird angenommen, dass dann automatisch Angehörige vertreten dürfen. Es gibt jedoch kein automatisches Vertretungsrecht unter Angehörigen.

Seit 01.01.2023 gibt es ein sehr eingeschränktes und auf maximal sechs Monate befristetes Notvertretungsrecht für Ehepaare. Mit diesem kann in Angelegenheiten der Gesundheitssorge gehandelt werden. In anderen Aufgabenbereichen ist eine Vertretung damit jedoch nicht möglich. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Falls nicht durch eine Vollmacht Vorsorge getroffen wurde und auch kein Ehegattennotvertretungsrecht besteht, muss beim Auftreten einer Vertretungserforderlichkeit durch das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Eine rechtzeitig an eine Vertrauensperson erteilte und vollumfängliche Vorsorgevollmacht ersetzt jedoch in der Regel eine rechtliche Betreuung.

Eine Anmeldung beim Betreuungsverein des Caritasverbandes Aichach-Friedberg ist erforderlich.

Anmelden können Sie sich bei Frau Kerstin Mende per E-Mail an kerstin.mende@caritas-aichach-friedberg.de oder telefonisch unter 0821 217024 0.

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Datum

Apr. 04 2025

Uhrzeit

7:00 pm - 8:30 pm

Veranstaltungsort

Caritasverband für den Landkreis Aichach-Friedberg e.V.,
HermannLöns-Str. 6, 2. Stock, 86316 Friedberg
Kategorie

Veranstalter

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