Der Fachbereich Beistandschaft ist krankheitsbedingt auf derzeit nicht absehbare Zeit nur für Notfälle erreichbar.
Im Falle von Vaterschaftsanerkennungen können sich Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Standesamt wenden; im Falle von Sorgerechtsbeurkundungen an ein Notariat ihrer Wahl.
Leider können momentan keine Termine für Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtsbeurkundungen im Landratsamt vergeben werden.
Für Alleinsorgerechtsmitteilungen (Negativbescheinigungen) ist Theresia Kreutmeier, Tel. 08251-92-156 erreichbar.
In sonstigen, unaufschiebbaren Angelegenheiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisjugendamt@lra-aic-fdb.de.
In sehr dringenden Angelegenheiten bleibt derzeit für die Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen gegebenenfalls nur der Weg über eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt.
In Fällen von akuten Kindeswohlgefährdungen wenden Sie sich zu unseren Öffnungs- und Telefonzeiten an die Tel.-Nr. 08251-92-1707.