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Fahrzeugzulassung online: Internetseite der zuständigen Zulassungsstelle nutzen

07.08.2024

Drittanbieter oft überteuert und teils unseriös

Viele Zulassungsvorgänge sind bereits ohne Behördengang und Wartezeit online möglich. Dazu zählen die Anmeldung, Abmeldung, Wiederzulassung oder Tageszulassung eines Fahrzeugs sowie die Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel und die Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen.

Die Vorteile der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) liegen auf der Hand. Die Nutzer ersparen sich Wartezeiten, können den Service rund um die Uhr von überall her in Anspruch nehmen und sofort losfahren.

Leider häufen sich die Fälle, in denen sich mitunter unseriöse Drittanbieter im Internet der Zulassungsstelle vorschalten. Diese berechnen Gebühren für Dienstleistungen, die es gar nicht gibt oder führen zugesagte Dienstleistung nicht durch. Ein Beispiel: Der Drittanbieter berechnet für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs 39,90 Euro. Führen Bürgerinnen und Bürger diesen Vorgang dagegen selbst auf der Internetseite des Landratsamtes durch, fallen lediglich Gebühren in Höhe von 3,55 Euro an.

Das Landratsamt empfiehlt daher dringend, ausschließlich das Portal der zuständigen Zulassungsstelle zu nutzen. Eine Auflistung der entsprechenden Zugänge für Bayern gibt es auf dem BayernPortal.