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Geflügelpest: Maßnahmen angepasst

24.08.2023

In einer Risikobewertung vom 8. August wird die Gefahr als geringer eingestuft und die Allgemeinverfügung vom 22. November aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 22.11.2022 wird aufgehoben.

Der Allgemeinverfügung vom 22.11.2022 zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im ge-

samten Landkreis Aichach-Friedberg zu präventiven Zwecken lag eine Risikobewertung über

das Auftreten von HPAIV in Bayern des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebens-

mittelsicherheit vom 16.11.2022 zugrunde. In einer neuen Risikobewertung vom 08.08.2023

wird die Gefahr als geringer eingestuft.

Demnach gab es seit der letzten Risikobewertung am 06.06.2023 in Bayern keinen Geflügelpestausbruch in Geflügelhaltungen (nur ein Ausbruch bei gehaltenen Vögeln in Deutschland) und 26 Nachweise von HPAIV (hochpathogene aviäre Influenza Viren) bei Wildvögeln (insgesamt 237 in Deutschland). Im April und Mai 2023 kam es v. a. noch zu HPAI-Infektionen bei Möwen mit folgenschweren Infektionsgeschehen in lokalen Kolonien mit Hunderten von verendeten Vögeln. Ende Juni waren es dann v. a. Seeschwalben, die in verschiedenen Landkreisen in Folge von H5N1-Infektionen verendeten. Daneben war die Landeshauptstadt München noch von der Geflügelpest bei Wildenten und Wildgänsen betroffen. Im Juli waren mit Ausnahme von zwei Wildgänsen aus Coburg keine weiteren HPAI-Fälle in Bayern mehr zu verzeichnen. Der letzte Seuchenausbruch beim Hausgeflügel in Bayern wurde am 24.05.23 in einer Haltung mit ca. 60.000 Tieren im Landkreis Regensburg festgestellt. 

Aufgrund der starken Abnahme von nachgewiesenen HPAI-Infektionen bei Wildvögeln in den letzten Wochen wird auch in Bayern nur noch von einem moderaten Risiko für den Eintrag von HPAI in Geflügelhaltungen durch den Kontakt mit Wildvögeln ausgegangen. Die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Maßnahmen zur Biosicherheit wird dabei stets vorausgesetzt.

Nach der Risikoeinschätzung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) ist das Infektionsgeschehen derzeit als gering einzustufen. Dies erlaubt die Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 22.11.2022 zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im gesamten Landkreis Aichach-Friedberg zu präventiven Zwecken.

Ausführlich im Amtsblatt – Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 22.11.2022