Bei der Geflügelpest hat sich die Situation über die letzten Monate verändert, die Gefahr wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mittlerweile als geringer eingestuft. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts vom November letzten Jahres wird deshalb in einigen Punkten angepasst.
Das Verbot von Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen und -märkten wird aufgehoben.
Auf Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist ausschließlich Geflügel zugelassen, das aus dem Landkreis Aichach-Friedberg oder aus unmittelbar angrenzenden Land- oder Stadtkreisen stammt. Geflügel dort muss von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sein.
Ein- und Ausgänge zu Veranstaltungsräumen sind mit desinfektionsmittelgetränkten Matten auszustatten.
Die Details bestimmt die Allgemeinverfügung des Landratsamts, veröffentlicht im Amtsblatt 08-2023 vom 01.08.2023, vollständig nachzulesen hier: https://lra-aic-fdb.de/service/amtsblatt/.
Seit Jahresbeginn gab es in Bayern 15 Geflügelpestausbrüche in Geflügelhaltungen (insgesamt 197 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln in Deutschland) und 205 Nachweise von HPAIV (hochpathogene aviäre Influenza Viren) beim Wildvogel (insgesamt 891 in Deutschland). Nach einer zwischenzeitlich rückläufigen Entwicklung der HPAI-Fallzahlen bei Wildvögeln wurden in den letzten Wochen in Bayern wieder eine Reihe von HPAI-Fällen bei Wildvögeln nachgewiesen, in mehreren Landkreisen zum ersten Mal in dieser Saison. Das ergibt sich aus der Statistik des LGL.