
und Gabriele Günther
Leseprobe
Rainer Roos
Bier und ehemalige Brauereien im Wallfahrtsmarkt Inchenhofen
Das 18. Jahrhundert und der Bierkrieg in Inchenhofen
Die Brauer zählten zu den angesehensten Bürgern des Marktes Inchenhofen und waren dort auch im Marktrat sehr aktiv. Im 18. Jahrhundert scheint die Wallfahrt in Inchenhofen trotz – oder gerade wegen – der vielen Kriege, Nöte und vor allem der vielen Viehseuchen wieder in voller Blüte gestanden zu haben, und so ging es auch den Braustätten gut. Dass es aber auch Reibereien innerhalb der Bürger eines so kleinen Marktes gegeben hat, dürfte klar sein. Die vier Metzger hatten sich 1753 beim kurfürstlichen Hofrat beschwert, weil die Bierbrauer gekochte Speisen an die Wallfahrer verkauften und so die Metzger und Bauersleute schädigten. Der Rat des Marktes konnte diesen Streit nicht beheben. So drohte nach diesem Schreiben der Hofrat in München, wenn die Brauer dies weiter tun würden, mit einer Strafe von 1000 Ziegelsteinen. Es wird wohl auch zwischen den Brauern selbst Konkurrenz und Reibereien gegeben haben. Immer wieder Streit scheinen die bürgerlichen Braustätten aber mit der Klosterbrauerei der Zisterzienser gehabt zu haben, wie der Bierstreit 1763–1796 zeigt: Die kleine Klosterbrauerei diente laut ihrer Konzession lediglich der Versorgung der Mönche und Dienstleute des Superiorates: Einen Kloster Hauß Trunk für 6 oder 7 Geistliche zu erbräuen. Die Brauer beschwerten sich und behaupteten, dass das Kloster alljährlich 50 bis 60mal siede und zwar 2 große Keller voll Märzenbier für 7 Klostergeistliche. Es ärgerte sie auch, dass viele Bürger, aber auch Fremde im Kloster ihren Trunk nahmen und alltäglich Bier über die Gassen verleith gegeben wurde. Außerdem verkaufen die Klosterangestellten ihren Hauß Trunk in den Markt hinaus. Ganz besonders abträglich sei für sie, daß wohl gar die Wallfahrter und andere durchreisende Gäste nicht nur in der Kloster Kaplaney frey hin, bis in die spate Nacht zechen. Und das Kloster Bier, wenn es auch nicht von besserer Qualität sei, habe bey dem gemainen Man schon dem Nahmen nach mehr beyfall. Schon am 17. Januar 1763 wurde der Klosterbrauerei all dies bei einer Androhung von 100 Dukaten Strafe verboten. So richtig schien sich die Kaplanei aber nicht daran zu halten, denn 1780 beschwerten sich die Brauer erneut und der Superior von St. Leonhard musste sich rechtfertigen.