Viele Betroffene bezahlen ihre Hilfsmittel wie Rollatoren, Bade- und Duschhilfen, Toilettenstühle, Aufrichthilfen etc. aus eigenen Mitteln, weil sie nicht wissen, dass sie im Bedarfsfall einen Anspruch darauf haben. Denn für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse gehört zur Krankenbehandlung auch die Versorgung mit Hilfsmitteln. Hilfsmittel sind Produkte, die im Einzelfall notwendig sind, um Menschen mit einer Erkrankung, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen in ihrer selbstständigen Lebensführung zu unterstützen.
Alle Hilfsmittel, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich bewilligt werden können, sind in einem Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Um ein Hilfsmittel beantrage zu können, muss zunächst der behandelnde Arzt ein Rezept ausstellen. Wichtig ist, dass auf dem Rezept das benötigte Hilfsmittel genau bezeichnet ist und speziell erforderliche Funktionen zusätzlich beschrieben werden. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfeld ausführlich in einem Sanitätshaus beraten zu lassen. Außerdem kann es hilfreich sein, wenn die Hilfsmittelnummer für ein Beispielprodukt im Rezept mit aufgeführt wird und der Arzt in einigen Sätzen die Notwendigkeit der Verordnung näher begründet. Die Zuzahlung für Hilfsmittel beträgt 10% des Abgabepreises, mindestens fünf Euro und höchstens 10 Euro. Hinweis: Für Hilfsmittel der Krankenkasse ist kein Pflegerad erforderlich!
Dieser ist nur erforderlich bei Pflegehilfsmitteln. Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Sie sind ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen und dienen hauptsächlich dazu, Beschwerden des zu pflegenden Menschen zu lindern und die Pflege für die Pflegeperson zu erleichtern. Hierzu gehören z. B. Pflegebetten, Waschsysteme oder Lagerungsrollen.
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Aichach Friedberg informiert und berät Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung ist umfassend, neutral, vertraulich und kostenfrei. Die Beratung kann telefonisch, in den Räumen des Pflegestützpunktes in Aichach oder in den Außenstellen Friedberg und Mering sowie gegebenenfalls auch im Rahmen eines Hausbesuchs stattfinden. Terminvereinbarung bzw. weitere Informationen bitte unter der zentralen Rufnummer Tel. 08251 – 872233.