Fachstelle für Qualitätsentwicklung und Aufsicht in Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Die Heimaufsicht im Landkreis Aichach-Friedberg besucht regelmäßig die Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Einhaltung der Vorschriften des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zu überwachen und Missstände durch Anordnungen und Auflagen zu beseitigen. Auch die Beratung und Information der Heimbewerber, Heimbewohner und ihrer Angehörigen gehört in ihren Aufgabenbereich.
Rechtsgrundlagen rund um die Heimaufsicht
- Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz -PfleWoqG- schützt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen.
- Die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWogG) vom 27.07.2011 konkretisiert die Vorschriften des PfleWogG