Altenhilfe, Senioren-/Behindertenberatung, Heimrecht/Pflege
Sachgebiet 13
Übergeordnete Stelle: Abteilung 1
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 2020
Im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept finden Sie Informationen über die zahlenmäßige Entwicklung der älteren Bevölkerung im Landkreis, die Feststellung der Bedarfe für pflegerische Versorgungsstrukturen und Handlungsempfehlungen für Kommunen und Akteure für einen möglichst langen Verbleib von Seniorinnen und Senioren in ihrem vertrauten Umfeld.
Impulsveranstaltung "Wer hilft Oma Schmid"
Am 10.05.2019 fand in Friedberg eine Impulsveranstaltung statt. Die Informationen und Vorträge rund um die Veranstaltung finden Sie hier
Planen und Bauen
Der Bereich Altenhilfe und Behindertenhilfe umfasst Bedarfsplanung und Konzeptentwicklung für die stationäre Versorgung und ambulante Alternativen für pflegebedürftige Senioren. Hinzu kommt die Beratung von Trägern, Investoren und Gremien im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe und die Bezuschussung von ambulanter Pflege.
FQA - Heimaufsicht
Aufgabe der Fachstelle für Qualität und Aufsicht in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, (FQA) ist es, die Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) zu überprüfen. Dazu gehören Senioren- und Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Betreutes Wohnen für Senioren unterliegt nicht der Heimaufsicht.
Seniorenberatung
Die Seniorenberatung hat als Fachstelle für pflegende Angehörige die Aufgabe, die selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung älterer und hilfebedürftiger Menschen zu unterstützen und pflegende Angehörige zum Thema Pflege- und Entlastungsangebote zu beraten. Die Seniorenberatung informiert neutral und kostenlos über das Angebot der verschiedenen Träger der Altenhilfe zur häuslichen Versorgung sowie zu teilstationären und vollstationären Einrichtungen und deren Finanzierung. Themenschwerpunkt bei den Gesprächen sind die Einstufungskriterien und Leistungen der Pflegeversicherung. Die Beratung ist sowohl im Landratsamt in Aichach, in den Außenstellen in Friedberg und Mering als auch bei Bedarf im häuslichen Umfeld möglich.
Behindertenbeauftragter
Menschen mit Behinderungen sind auf kompetente Beratung und Information angewiesen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und die notwendigen Hilfen zu erhalten. Um Benachteiligungen zu beseitigen, den Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und ihre Integration zu fördern hat der Landkreis Aichach-Friedberg einen Behindertenbeauftragten bestellt. Er ist selbst Betroffener und berät umfassend und neutral.