Aufgabengebiete:
- Vollzug des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- kommunale Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen , Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Förderung der Erziehung in der Familie und von Kindern in Tageseinrichtungen, Tagespflege
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige
- vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
- Beurkundung und Beglaubigung, vollstreckbare Urkunden
- Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
- Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelt- und Qualitätsentwicklung
- Vorbereitung der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses
- Koordinierende Kinderschutzstelle
- Fach- und Ressourcenplanung
- Kindertageseinrichtungen
- aufsichtliche Maßnahmen
- Fachaufsicht und Fachberatung
- Betriebserlaubnisverfahren
- Bedarfsplanung
- kindbezogene Förderung
- Organisation der Tagespflege
- Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
- Vollzug des OWIG
- Jugendschutzkontrollen
- Beratung und Information
- Mitwirkung bei Verfahren nach dem Gaststättengesetz und des Jugendarbeitsschutzes
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
- Unterhaltsvorschuss
- Adoptionsvermittlungsstelle (gemeinsam mit Stadt und Landkreis Augsburg)