Hier erhalten Sie Informationen zum Jugendschutz. Grundlage ist das Jugendschutzgesetz. Das Jugendschutzgesetz wendet sich an Erwachsene und enthält Vorschriften, wie Jugendliche in der Öffentlichkeit vor gefährdenden Einflüssen geschützt werden sollen. Im Wesentlichen regelt das Jugendschutzgesetz den Umgang mit Alkohol und Tabak, Filmen und Videospielen und die Aufenthalte von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und öffentlichen Tanzveranstaltungen.
Diese Seite richtet sich an Veranstalter von öffentlichen Festen mit besonderem Fokus auf den Ausschank von Alkohol, an Eltern um verschiedene Fragen zum Ausgehen und Medienkonsum zu beantworten und an Jugendliche selbst, die interessiert sind zu erfahren, was sie dürfen und was nicht.
Informationen:
- „Jugendschutz bei Veranstaltungen“ – Leitfaden
- „Jugendschutz bei Veranstaltungen“ – Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes
- Jugendschutz – Flyer
- Jugendschutz – Broschüre
Bei genaueren Rückfragen wenden Sie sich bitte an Hr. Matuschka (Kontaktdaten siehe unten)
Die caramBar – die alkoholfreie Cocktailbar für Vereinsfeste
Wie kann ich die caramBar buchen?
- Mitglieder aus Deinem Verein, Deinem Verband oder Deiner Jugendgruppe belegen einen Zwei-Stunden-Einführungskurs
Welche Inhalte hat der Einführungskurs?
- Du bekommst eine Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
- Du erfährst, wie die caramBar auf- und abgebaut wird
- Du wirst in die hohe Kunst der Cocktailzubereitung eingeweiht
Wie lange vorher sollte ich die caramBar buchen?
- Am besten dann, wenn Ihr im Verein Euer Fest plant und mindestens acht Wochen vorher
Was kostet die caramBar?
- Die Miete inklusive Einführungskurs beträgt 75,– €
- Eine Kaution von 250,– € muss hinterlegt werden
Kontakt caramBar
Kreisjugendring Aichach – Friedberg, 0821/32856062