Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten übernommen werden:
- Vollzeitpflege
- Heimunterbringung
- Heilpädagogische Tagesstätte
- Erziehungsbeistandschaft
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Mutter-Kind-Einrichtungen
- Unterbringung in Notsituationen
- Eingliederungshilfen
- unbegleitete Minderjährige