Soziale Leistungen dienen der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit, vor allem zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
Da jeder Mensch in Not oder in eine Situation geraten kann, in der er öffentlicher Hilfe bedarf, gibt es neben beitragsfinanzierten Sozialleistungen (z.B. Renten- oder Krankenversicherung) auch steuerfinanzierte Leistungen („Transferleistungen“), die materielle Bedürftigkeit voraussetzen. Das Amt für Soziale Leistungen ist für einen Teil dieser Transferleistungen zuständig.
Auf den nächsten Seiten haben wir Informationen sowie die Ansprechpartner/-innen zu den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen für Sie zusammengestellt