BAföG

Welche Aufgabe hat das BAföG?

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter: www.das-neue-bafoeg.de.

Kommt BAföG für Sie in Betracht?

  • Ist Ihre Ausbildung förderfähig?
  • Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?

Ausbildungsförderung leisten wir für den Besuch von:

  • Weiterführenden allgemein bildenden Schulen (z.B. Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) und
  • Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundschuljahr)
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
    wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und auch keine entsprechende zumutbare und gleichwertige Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in einem zumutbaren Zeitaufwand erreichen können.
  • Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
  • Berufsaufbauschulen (z.B. Vorstufen von BOS und Kollegstufen)

Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 – 9 der Gymnasien und der Klassen 7 -9 der Realschulen, können Ausbildungsförderung erhalten, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und auch keine entsprechende zumutbare und gleichwertige Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in einem zumutbaren Zeitaufwand erreichen können. Schüler beantragen die Leistungen nach dem BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung am Landratsamt Aichach-Friedberg.

Für Studierende ist in der Regel das Studentenwerk der Hochschule zuständig, an der sie immatrikuliert sind.

Auszubildende an Abendgymnasien, Abendrealschulen, Abendhauptschulen, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien, hier ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet Ansprechpartner.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter: www.bafög.de