Sozialhilfe und Grundsicherung

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - SGB XII (Sozialhilfe)

Als örtlicher Sozialhilfeträger ist der Landkreis zuständig für folgende Leistungsarten:

Zudem können Kinder und Jugendliche, deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten

 

Wichtig!

 

Hinweis zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld):