Das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, enthält sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Kinder, die eine Kindertagesstätte oder einen Hort besuchen, eine Reihe von Leistungen:
Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
Die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas werden übernommen. Auch mehrtägige Klassenfahrten werden finanziert.
Schulbedarf:
Damit bedürftige Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres über 100 Euro und im Februar über 50 Euro – insgesamt mehr als 150 Euro je Schuljahr.
Lernförderung:
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Kultur, Sport, Mitmachen:
Bedürftige Kinder und Jugendliche sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 15 Euro übernommen.
Hinweis:
- Bezieher von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld und Sozialhilfe erhalten den Schulbedarf automatisch (kein gesonderter Antrag erforderlich)!
- Für alle weiteren Leistungen aus dem Bildungspaket müssen schriftliche Anträge gestellt werden!
Informationen und Anträge
Bei Bezug von
- Arbeitslosengeld II / Sozialgeld,
- Kinderzuschlag,
- Wohngeld oder
- Sozialhilfe
sind erhältlich bei
Landratsamt Aichach-Friedberg
-Amt für Soziale Leistungen-
Münchener Straße 9
86551 Aichach
und können selbstverständlich auch per Telefon oder E-Mail angefordert werden.