Wie alle Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland trägt auch der Landkreis Aichach-Friedberg die Kosten für erforderlichen Wohnraum von Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Die aus dieser Aufgabe entstehenden Gesamtkosten sollen jedoch in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Daher sind für Leistungsbezieher angemessene Unterkunftskosten zu übernehmen.
Die Landkreisverwaltung hat im September 2021 die Beträge der angemessenen Unterkunftskosten im Kreisgebiet fortgeschrieben. Die neu ermittelten Werte gelten ab 01.09.2021.
Anhand der ermittelten Werte können die Mitarbeiter des Jobcenters und des Sozialamtes feststellen, ob die Unterkunftskosten im jeweils vorliegenden Fall innerhalb des üblichen Kostenrahmens liegen. Auch für die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis sowie für Wohnungssuchende und Vermieter sind die Beträge informativ und nützlich.