Information zu den angemessenen Unterkunftskosten

Die Beträge für angemessene Unterkunftskosten für Bezieher von Sozialleistungen wurden mit Wirkung zum 01.09.2023 neu ermittelt.

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Wie alle Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland trägt auch der Landkreis Aichach-Friedberg die Kosten für erforderlichen Wohnraum von Beziehern von Bürgergeld und Sozialhilfe. Die aus dieser Aufgabe entstehenden Gesamtkosten sollen jedoch in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Daher sind für Leistungsbezieher angemessene Unterkunftskosten zu übernehmen.

Der Landkreis Aichach-Friedberg hat mit der Unternehmensberatung Rödl & Partner GbR die Beträge der angemessenen Unterkunftskosten im Kreisgebiet neu ermittelt. Die neu ermittelten Werte gelten ab 01.09.2023.

Anhand der ermittelten Werte können die Mitarbeiter des Jobcenters und des Sozialamtes feststellen, ob die Unterkunftskosten im jeweils vorliegenden Fall innerhalb des üblichen Kostenrahmens liegen. Auch für die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis sowie für Wohnungssuchende und Vermieter sind die Beträge informativ und nützlich.

Sven Mayr

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