Wohnungsamt

Sozialwohnungen

Ob man als Mieter einer Sozialwohnung in Betracht kommt, wird mit einer Einkommensüberprüfung festgestellt. Dabei prüft das zuständige Wohnungsamt, ob der Antragsteller mit seinen Angehörigen die für den Bezug einer Sozialwohnung maßgebende Einkommensgrenze einhält. Ausschlaggebend sind die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Höhe des zulässigen Einkommens und die angemessene Größe der Wohnung richtet sich nach der Zahl der Familienmitglieder des Wohnungssuchenden. Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Antragsteller mit seiner Familie für die Dauer eines Jahres für eine Sozialwohnung vorgemerkt. Es muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Nach einem Jahr ist die Vormerkung erneut zu beantragen.

Vormerkungen für eine Sozialwohnung

Alle geförderten Wohnungen im Landkreis Aichach-Friedberg befinden sich seit dem 01.08.2021 in einem Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. In der Regel reicht daher im Landkreis Aichach-Friedberg ein gültiger Wohnberechtigungsschein alleine nicht mehr zur Anmietung und zum Bezug einer Sozialwohnung aus. Insbesondere die Sozialwohnungen des Ersten Förderungsweges und der Stufe 1 der einkommensorientierten Förderung (EOF) des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes müssen hier grundsätzlich über das jeweils zuständige Wohnungsamt vergeben werden.

Beim Freiwerden oder nach Bezugsfertigkeit einer Wohnung werden vom jeweils zuständigen Wohnungsamt die vorgemerkten wohnungssuchenden Haushalte nach der Rangfolge ihrer sozialen Dringlichkeit benannt. Das Wohnungsamt schlägt dabei fünf vorgemerkte wohnungssuchende Haushalte dem Vermieter zur Auswahl vor.

Für die Teilnahme am Benennungsverfahren muss sich der Wohnungssuchende beim Wohnungsamt im Landratsamt Aichach-Friedberg mit Antrag vormerken lassen.

⇒ Die Vormerkung für die Stadt Friedberg muss direkt bei der Stadt Friedberg erfolgen!

Wohnberechtigungsschein

Nur noch wenige geförderte Wohnungen im Landkreis Aichach-Friedberg können Wohnungssuchende mit einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein direkt beim Vermieter selbstständig anmieten. Dies sind Wohnungen des Zweiten Förderweges, des Dritten Förderweges und der Stufen 2 und 3 der einkommensorientierten Förderung (EOF) des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Friedberg haben, beantragen Sie bitte beim Wohnungsamt der Stadt Friedberg einen solchen Wohnberechtigungsschein. Für alle anderen Landkreisbürger ist das Wohnungsamt im Landratsamt Aichach-Friedberg die richtige Anlaufstelle.

Antragsformulare mit Erläuterungen erhalten Sie bei den Wohnungsämtern des Landratsamts oder der Stadt Friedberg und online ausfüllbar hier unter „Wohnungsamt

⇒ Weitere Informationen zum Antrag auf Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins und/oder Vormerkung auf eine Sozialwohnung finden Sie hier

Die Kontaktdaten der Wohnungsämter:

Landratsamt Aichach-Friedberg
Wohnungsamt
Zimmer 205
Münchener Straße 9
86551 Aichach
Tel. 08251/92-2053
Fax. 08251/92-480 2053

Stadt Friedberg
Wohnungsamt
Marienplatz 5
86316 Friedberg
Tel. 0821 6002-212

Tina Schieg

A - Z
08251/92-2053
08251/92-480 2053