Erdbeben in der Türkei und in Syrien

Aufenthalt von Erdbebenopfern aus der Türkei im Landkreis

Türkische und syrische Staatsangehörige unterliegen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich der Visumspflicht. Dies gilt auch für vorübergehende Kurzaufenthalte zu Besuchszwecken oder Ähnliches. Für türkische Staatsangehörige, die vom Erdbeben betroffen waren gibt es nun als Nothilfemaßnahme die Möglichkeit für bis zu 90 Tage bei engen Familienangehörigen in Deutschland unterzukommen. Dies soll durch die Erteilung von C-Visa mit beschränkter räumlicher Gültigkeit erfolgen, die von der Deutschen Botschaft erteilt werden.

Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Voraussetzung für ein Visum ist meistens eine Verpflichtungserklärung. Diese muss der Einladende für die betroffenen Personen bei der Ausländerbehörde abgeben. Verpflichtungserklärungen für vom Erdbeben betroffene Personen werden im Landratsamt vorrangig bearbeitet. Bitte weisen Sie bei der Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung im Landratsamt darauf hin, dass es sich um eine Verpflichtungserklärung für eine vom Erdbeben betroffene Person handelt.

 

Regelung bei einer Einreise mit Schengen-Visum zwischen 06.02. und 07.05.2023

Eine neue Verordnung (gültig seit 07.05.2023) regelt die vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet für bestimmte türkische Staatsangehörige bis zum 06.08.2023. Voraussetzungen hierfür sind:

– am 06.02.2023 bestand ein alleiniger Wohnsitz in einer der folgenden türkischen Provinzen:

  • Adana
  • Adiyaman
  • Diyarbakir
  • Elazig
  • Gaziantep
  • Hatay
  • Kahramanmaras
  • Kilis
  • Malatya
  • Osmaniye
  • Sanliurfa

und

– Einreise erfolgte zwischen 06.02.2023 und 07.05.2023 mit gültigem Schengen Visum, ausgestellt von einer Deutschen Auslandsvertretung in der Türkei

und

– rechtmäßiger Aufenthalt (mit gültigem Schengen-Visum) am 07.05.2023 in Deutschland

Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet

Die Betroffenen sind hierfür beweis- und darlegungspflichtig. Dem betroffenen Personenkreis wird dringend empfohlen, sich diesbezüglich mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen, damit eine entsprechende Erfassung erfolgen kann.

 

Ansprechpartner im Landratsamt:

Frau Greifenegger (08251/92-219),

Frau Mühlpoitner (08251/92-340),

Frau Schwärzer (08251/92-469) und

Herr Reitmeir (08251/92-4408).

 

 

Wie kann ich helfen?

Im Landkreis Aichach-Friedberg sind uns aktuell zwei Organisationen bekannt, die Hilfe für die Erdbebenopfer auf die Beine stellen:

Humanitas Aichach e. V.

Spendenkonto Humanitas Aichach
IBAN: DE86 7205 1210 0000 0042 42 (BIC: BYLADEM1AIC)
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
Verwendungszweck: Erdbebenhilfe Türkei Syrien

Bedarfsliste-Erdbeben-Türkei-Syrien

Türkischer Bildungs-, Integrations- und Kulturverein Friedberg e.V.

Spendenkonto: Mestanlaroglu-Tubik
IBAN: DE83 7202 0070 0034 9700 33
Hypovereinsbank Friedberg
Verwendungszweck: Friedberg hilft-Erdbeben Türkei

Weitere Hilfsorganisationen aus der Region, die sich für die Erdbebengeschädigten einsetzen, hat die Stadt Augsburg auf ihrer Internetseite zusammengefasst: https://www.augsburg.de/erdbeben-hilfe

Deutschlandweit nimmt die Aktion Deutschland Hilft Geldspenden entgegen:
https://www.aktion-deutschland-hilft.de

 

Selbst einen Hilfstransport organisieren – was ist zu beachten?

Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Hilfe anbieten wollen, können sich an die türkische Botschaft in Berlin wenden (Mail botschaft [dot] berlin [at] mfa [dot] gov [dot] tr).

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294?view=#content_4