Ukraineflüchtlinge im Landkreis

 

 

Integreat-App: Der digitale Wegweiser für den Landkreis ist online

Ab sofort steht allen Neuankömmlingen im Landkreis die mehrsprachige Informations-App „Integreat“ in sieben Sprachen – darunter Ukrainisch und Russisch – zur Verfügung. Die Nutzerinnen und Nutzer können in verschiedenen Kapiteln – wie zum Beispiel „Hilfe in Notfällen“, „Bildung und Schule“, „Deutsche Sprache“, „Beruf und Karriere, „Familie und Kinder“ oder „Gesundheit“ – nach lokalen Informationen sowie Ansprechpersonen und Angeboten im Landkreis suchen. Kompakt, übersichtlich und leicht verständlich. Es gibt auch ein eigenes Kapitel zum Thema „Ukraine“.

Abrufbar ist die App im Internet unter https://integreat.app/aichach-friedberg/de, außerdem kann sie in allen gängigen App-Stores heruntergeladen und dann auch offline genutzt werden.

 

Kontakte im Landratsamt

Wichtige Links

Hilfreiche Infos (auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Englisch) gibt es auch auf den Seiten des

 

Hier finden Sie eine Übersicht von Beratungsstellen im Landkreis für Geflüchtete und Helfende.

 

Rückkehr in die Ukraine

Sie haben sich entschlossen zurück in Ihre Heimat zu gehen?
• Bitte melden Sie sich vorher im Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde hier im Landkreis ab.
• Informieren Sie zusätzlich den Fachbereich Asylbewerber-Leistungen bei uns im Landratsamt per E-Mail: ukraine@lra-aic-fdb.de über Ihren Rückzug
• Sofern Sie bereits Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem SGB XII bezogen haben, informieren Sie bitte zusätzlich

über Ihren Rückzug. Alles Weitere wird automatisiert erledigt.

• Bitte denken Sie auch daran, Ihr Konto bei der Bank/Sparkasse zu kündigen.
• Bei endgültiger Ausreise aus Deutschland erlischt die Aufenthaltserlaubnis.

 

Reisen in die Ukraine
Ukrainische Flüchtlinge, die einen Aufenthaltstitel haben, können jederzeit in die Ukraine zurückreisen um z. B. Verwandte zu besuchen oder sich um ihre dortigen Anliegen zu kümmern. Allerdings muss dies im Falle von Sozialleistungsbezug dem jeweiligen Leistungsträger gemeldet werden.
Für Flüchtlinge, die sich länger als sechs Monate nicht in Deutschland aufhalten, erlischt die Aufenthaltserlaubnis.

 

Leistungsrechtliche Hinweise
Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten und sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen. Dem Amt für Soziale Leistungen müssen daher Auslandsaufenthalte von mehr als vier Wochen vor Ausreise mitgeteilt werden.

Laufende SGB II-Kundinnen und -Kunden haben die Möglichkeit, 21 Tage im Jahr „ortsabwesend“ zu sein. Diese müssen sie allerdings von ihrer Vermittlungsfachkraft genehmigen lassen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen persönlichen Termin. Ein Hinweis noch: Sollten Sie sich ungenehmigt im Ausland aufhalten, werden die Leistungen umgehen eingestellt, bis Sie sich persönlich wieder zurückmelden.