Änderungen im Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger
Am 29.01.2013 sind Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU in Kraft getreten.
- Die Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger wurde abgeschafft. Das Ausfüllen der Aufenthaltsanzeige ist somit nicht mehr erforderlich. Eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt muss aber weiter erfolgen.
- Für Familienangehörige von EU-Bürgern die aus sog. Drittstaaten (z. B. Türkei, Russland etc.) kommen, ist es jedoch erforderlich, eine Aufenthaltsanzeige auszufüllen, damit eine Aufenthaltskarte ausgestellt werden kann. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt sowie an die Ausländerbehörde.
EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis.