Verpflichtungserklärung

Bei vielen Staaten ist davon auszugehen, dass bei Einladungen von ausländischen Besuchern seitens der deutschen Auslandsvertretungen sogenannte Verpflichtungserklärungen als Voraussetzung für die Visumerteilung verlangt werden. Damit wird in erster Linie nachgewiesen, dass die einladende Person in der Lage ist, den Ausländer für die Zeit des Besuches unterzubringen und dessen Lebensunterhalt zu finanzieren sowie einen Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

Die Verpflichtungserklärung eines sich Verpflichtenden, der im Bundesgebiet lebt, wird grundsätzlich von der Ausländerbehörde, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort des Ausländers zuständig ist, entgegengenommen.

Die Verpflichtungserklärung ist nicht nur für Besuchsaufenthalte, sondern auch für beabsichtigte längerfristige Aufenthalte abzugeben, sofern der Ausländer selbst nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt nach Maßgabe der jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen zu bestreiten (z. B. bei Studenten).

Für die Verlängerung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen ist eine neue Verpflichtungserklärung Voraussetzung, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wird und die Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen nicht bestritten werden kann.

Eine Verpflichtungserklärung kann nur dann die Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts erfüllen, wenn der sich Verpflichtende die übernommene Verpflichtung aus eigenem Einkommen oder sonstigen eigenen Mitteln im Bundesgebiet bestreiten kann.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit des Antrages auf Beglaubigung einer Verpflichtungserklärung zwei Wochen in Anspruch nimmt. Denken Sie also daran, rechtzeitig den Antrag in der Ausländerbehörde abzugeben. Der Antrag kann gerne per Post eingereicht werden.

Bei der Abholung der Verpflichtungserklärung ist jedoch eine persönliche Vorsprache vom Antragsteller, unter Vorlage seines Ausweisdokumentes, erforderlich. Die Gebühr beträgt bei Abholung pro Verpflichtungserklärung 25,00 €.

Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigt:

  • Antrag auf Beglaubigung einer Verpflichtungserklärung
  • die letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen
  • bei Selbständigen: aktuelle Bestätigung des Steuerberaters über das monatliche Netto-Einkommen oder letzter Steuerbescheid
  • ggf. aktueller Rentenbescheid
  • gültiger Reisepass oder Ausweisdokument

Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, kann eine Verpflichtungserklärung nicht glaubhaft gemacht werden.