Medizinisches Gutachterwesen

Die Ärzte des Gesundheitsamtes untersuchen Sie bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages. Darin nennt uns der Auftraggeber die rechtliche Grundlage für die Untersuchung sowie den konkreten Untersuchungsauftrag. Die Ärzte des Gesundheitsamtes sind auch im Rahmen ihrer Gutachtertätigkeit an die Schweigepflicht gebunden, soweit nicht gesetzliche Vorgaben ihre Schweigepflicht einschränken.

Aufgabenbereich

Untersuchungskosten

Die Kosten der Untersuchung trägt im Allgemeinen der Auftraggeber. Andernfalls weisen wir Sie auf entstehende Kosten, auch von Zusatzgutachten, hin.

Terminabsprache

Die Wartezeit bis zu einem Termin beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Bei Terminwünschen versuchen wir Ihnen entgegenzukommen. Bitte lassen Sie uns rechtzeitig wissen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Nach unentschuldigtem Versäumen eines Termins geben wir den Untersuchungsauftrag an den Auftraggeber zurück.
Bitte bringen Sie für alle gutachterlichen Untersuchungen Vorbefunde und Arztbriefe mit.

Gesundheitsamt

08251/92-431
08251/8197101