Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf im Landkreis Aichach-Friedberg selbständig/freiberuflich ausüben.
Wir benötigen von Ihnen
- eine schriftliche Anmeldung mit Angabe der Anschrift und des Tätigkeitsbeginns
- Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie)
- Eine Bescheinigung nach §113 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Dies gilt für
- Heilpraktiker
- Heilpraktiker – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Desinfektoren
- Diätassistenten
- Ergotherapeuten
- Hebammen
- Logopäden
- Masseure / medizinische Bademeister
- Orthopisten
- Physiotherapeuten
- Podologen
- Rettungsassistenten
Jegliche Änderung sowie auch die Beendigung einer anzeigepflichtigen Tätigkeit muss ebenfalls angezeigt werden.