Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat dies unverzüglich beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
Wir benötigen von Ihnen
- eine schriftliche Anmeldung mit Angabe der Anschrift
- Ihre Berufsurkunde
Falls keine Berufsurkunde vorhanden ist:- Beschreibung des beruflichen Werdegangs
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufs.
Wer einen Pflegedienst betreibt und weitere Pflegekräfte beschäftigt, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen, dabei ist Folgendes erforderlich:
- Name, Anschrift und berufliche Ausbildung jeder Pflegekraft.
- Die leitende Pflegekraft ist zu benennen.
- Für jede Pflegekraft müssen die folgenden Urkunden vorgelegt werden:.
- Berufsurkunde
- Falls keine Berufsurkunde vorhanden ist:
- Beschreibung des beruflichen Werdegangs
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufs.