Landratsamt
Aichach-Friedberg

Lebensmittelrecht

Eine Fülle von Rechtsvorschriften des Bundes und der EG soll Verbraucherinnen und Verbraucher von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, sonstigen Bedarfsgegenständen und Futtermitteln vor möglichen Gesundheitsschäden sowie vor Irreführung und Täuschung schützen. In den meisten Bereichen gelten europäische Rechtsvorschriften.

Die wichtigsten Vorschriften:

  • Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch enthält zahlreiche Verbote und Gebote zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz vor Täuschung.
  • Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) regelt das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln in hygienischer Hinsicht.
  • Die Kennzeichnungsvorschriften enthalten genaue Vorschriften, wie die Produkte gekennzeichnet werden müssen.
  • Die Rückstands-Höchstmengenverordnung, die Schadstoff-Höchstmengenverordnung und die Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung bestimmen im Einzelfall, ob und bis zu welcher Menge Rückstände z.B. von Pflanzenschutzmittel oder Nitrat in Lebensmittel enthalten sein dürfen.
  • Die Novel-Food-Verordnung regelt europaweit die Anforderungen, das Zulassungsverfahren und die Kennzeichnung neuartiger Lebensmittel. Dazu gehören neben Lebensmitteln aus genetisch veränderten Organismen auch solche, deren Verzehr bisher unüblich war.
  • Daneben beschreiben zahlreiche Produkt-Vorschriften die Anforderung an Beschaffenheit und Kennzeichnung spezieller Lebensmittelgruppen.
  • Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.
  • Überprüfung und Bewertung der betrieblichen Qualitätsmanagement – Systeme.
  • Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
  • Vollzug des Rindfleischetikettierungsgesetzes
  • Überprüfung der betrieblichen Rückverfolgbarkeitssysteme
  • Vollzug der Preisangabenverordnung