Hauptaufgaben des Bereichs Straßenverkehr sind verkehrsregelnde, verkehrslenkende und verkehrssichernde Maßnahmen zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer zu treffen. Dies betrifft unter anderem, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen sind.
Hinweis:
Bei Fragen zur Zulassung von Fahrzeugen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des Zulassungswesens
Aufgabengebiete:
- Genehmigung und Sicherung von Veranstaltungen und Baustellen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
- Erteilung von Einzel- und Dauererlaubnissen und -genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte.
- Erteilung von Erlaubnissen und Lizenzen für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- Straßenverkehrsangelegenheiten (allgemein) nach den Vorgaben des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO). Erlass verkehrsrechtlicher Daueranordnungen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
- Taxi- und Mietwagenkonzessionen nach dem Personenbeförderungsgesetz.