Öffnungszeiten
Öffnungszeiten an folgenden Brückentagen
10.05.2024 geöffnet
31.05.2024 geöffnet
04.10.2024 geschlossen
27.12.2024 geschlossen
Am 10. und 31. Mai rechnen wir mit erhöhtem Aufkommen und bitten Sie eine längere Wartezeit einzuberechnen.
Adressen- und Namensänderung
Ihr Name hat sich geändert:
dies muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Erforderliche Unterlagen:
- geänderter Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Gebühr: ab 12,00 €
Adressenänderung
Sie sind innerhalb des Landkreises Aichach-Friedberg umgezogen, diese Änderung muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Erforderliche Unterlagen:
- geänderter Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Gebühr: ab 11,00 €
Ausfuhrkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrfahrzeuge
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
- gegebenenfalls Kennzeichenschilder (wenn zugelassen)
- gegebenenfalls Vollmacht (pdf)
- Das Fahrzeug ist uns vorzuführen
- seit 01.07.2010 ist auch für Ausfuhrkennzeichen ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters/ der Halterin bei einem Geldinstitut erforderlich. Hinweis: bei Konto im Ausland ist zwingend die BIC erforderlich
Gebühr: ab 32,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Außerbetriebsetzung
eines Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- bei PKW: evtl. Verwertungsnachweis
Gebühr: 15,90 €
Reservierung als Verbleibskennzeichen
für Kfz mit AIC- oder FDB-Kennzeichen möglich
Dauer: 1 Jahr Gebühr: 2,60 €
Erneuerung der Plaketten/ Kennzeichenschilder
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
- Kennzeichenschilder (neu und alt)
HINWEIS:
- wenn altes zu erneuerndes Kennzeichenschild noch ohne EURO-Kennung
- auswärtiges Kennzeichen nach „Umschreibung ohne Halterwechsel“
dann ist immer der komplette Schildersatz zur Erneuerung vorzulegen
Gebühren:
Grundgebühr für Abstempelung 3,20 €
HU-Plakette 0,50 € pro Plakette
Landkreisplakette 1,20 € pro Plakette
Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II /Fahrzeugbrief
- Personalausweis / Pass
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (= Prüfberichte im Original)
- falls vorhanden: Diebstahlsmeldung der Polizei
Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / des Fahrzeugscheines ist vom Fahrzeughalter in der Zulassungsstelle persönlich eine Versicherung an Eides Statt abzugeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt vorzulegen.
Gebühr:
Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I: ab 42,40 €
Fahrzeugbriefverlust/-diebstahl
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes ist vom Fahrzeughalter in der Zulassungsstelle persönlich eine Versicherung an Eides Statt abzugeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt vorzulegen. Das Ersatzdokument wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgefertigt.
Gebühr:
Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II: ab 59,60 €
Datenblatt: 10,50 €
Händlerschalter
Service für Zulassungsdienste, Händler und Agenturen
Ihnen und uns liegt viel daran, Wartezeiten bei Zulassungen kurz zu halten. Unterschiedliche organisatorische Abläufe zur Erledigung der Arbeiten für unsere „Großkunden“ und die anderen „Kunden“ bringen uns diesem Ziel näher.
Als Fahrzeughändler/in oder Versicherungsagent/in können Sie die Vorteile unseres „Händlerschalters“ nutzen: Sie geben Ihre Anträge morgens bei uns ohne Wartezeiten ab und nehmen die fertiggestellten Arbeiten später ebenfalls ohne die üblichen Wartezeiten wieder mit. Wir freuen uns über Ihr Interesse daran und möchten Ihnen dazu einige Details aufzeigen:
1. Zuteilung einer Kennzeichenserie
Ihre Nutzung unseres „Händlerschalters“ setzt voraus, dass Sie die jeweiligen Kennzeichen schon in Ihren Antragsunterlagen vermerken. Wir teilen Ihnen dafür vorweg eine Kennzeichenserie zu, aus der Sie für die jeweilige Zulassung auswählen können. Sie ist zahlenmäßig beschränkt auf die voraussichtlich im nächsten halben Jahr für Ihren Betrieb nötigen Kennzeichen und gilt für diesen Zeitraum. Die Vorwegzuteilung der Kennzeichen können Sie rechtzeitig vor Bedarf am „Ausgabeschalter“, Zimmer 026, beantragen. Dafür sind – wie bei allen anderen Zulassungsstellen – je Kennzeichen € 2,60 für die Reservierung zu berechnen. Vor erneuter Zuteilung einer Kennzeichenserie benötigen wir die ausgefüllte Liste mit den ausgegebenen Kennzeichen zurück.
2. Ihre Vorbereitung der Zulassungsanträge
Die jeweils nötigen Unterlagen sind auf unserer Flyer „Welche Unterlagen benötige ich“ zusammengefaßt. Ein reibungsloser Ablauf und eine vollständige Bearbeitung sind nur dann gewährleistet, wenn Sie diese Hinweise vollständig und sorgfältig beachten. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Darüber hinaus bitten wir Sie, die aus der Serie ausgewählten Kennzeichen in die jeweilige Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) und auf der Vollmacht einzutragen und anzugeben, ob eine saisonale Zulassung gewünscht wird.
Organisatorische Vorgaben lassen es nicht zu, Ihre Antragsunterlagen bei der Ablieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. So weit uns die Bearbeitung aus derartigen Gründen nicht möglich ist, können wir die gewünschten Arbeiten nach Ihren Ergänzungen erst am nächsten Arbeitstag abschließen.
3. Abgabe Ihrer Anträge
Ihre Unterlagen nehmen wir jeweils
- von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 10.00 Uhr
ohne vorherige Anmeldung am „Ausgabeschalter“, Zimmer 026, entgegen. Wir empfehlen Ihnen, die Zeit zwischen 7.30 und 9.00 Uhr zu wählen, in der wir erfahrungsgemäß nicht so stark frequentiert werden.
4. Abholung der Fahrzeugpapiere
Zur Abholung Ihrer Unterlagen und Abstempelung der mitgebrachten Kennzeichenschilder sind wir am „Ausgabeschalter“ am
- Montag und Donnerstag von 14.00 bis 14.30 Uhr
- Dienstag, Mittwoch und Freitag von 12.00 bis 12.30 Uhr
für Sie da. Zur gleichen Zeit können Sie die festgesetzten Gebühren in unserer Kasse mit EC-Karte bzw. am Gebührenautomaten bar einzahlen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr – Annahmeschluß 11.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr – Annahmeschluß 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr – Annahmeschluß 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 08251/92-222
Fax: 08251/92-3985
zulassungsbehoerde.aichach@lra-aic-fdb.de
Import Zulassung
Import eines fabrikneuen Fahrzeuges aus der EU
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Ggfs. ausländisches Ursprungszeugnis
- Kaufvertrag / Rechnung im Original
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Umsatzsteuererklärung
- eVB (Elektronische Versicherungsbestätigung)
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
- Ggfs. Zulassung auf Firma (pdf)
Gebühr:
ab 43,40 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Hinweise:
Die Vorführung des Neufahrzeuges ist erforderlich.
Die Umsatzsteuererklärung wird für Neufahrzeuge ab 48 ccm, 7,8 KW benötigt.
Kurzzeitkennzeichen
Verwendungszweck: Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der BRD
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis/Pass
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeit-Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief mit entwerteter Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis
- ggf. Vollmacht (pdf)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung bis zum Ablauf der Zuteilung.
Haben Sie keine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung oder Betriebserlaubnis informieren Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle über Möglichkeit für Fahrt zur Erlangung der Nachweise.
Gebühr: 13,10 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Hinweise
Das Kurzzeitkennzeichen ist max. 5 Tage gültig und muss nach Ablauf nicht zurückgegeben werden.
Seit dem 01.04.15 werden Kurzzeitkennzeichen von der örtlich zuständigen Zulassungsstelle an den Antragsteller ausgegeben oder der Standort des Fahrzeuges muss hier sein (Nachweis mit Kaufvertrag und bisherigen Fahrzeugpapieren).
Neuzulassung
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II / deutscher Fahrzeugbrief liegt vor.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- COC oder Datenbestätigung
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
- Ggfs. Zulassung auf Firma (pdf)
Gebühr:
ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Oldtimerkennzeichen - historisch
H – Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Ggfs. bisherige Kennzeichenschilder
- Ggfs. elektronische Versicherungsbestätigung ( bei stillgelegten Kfz und bei Kfz mit Saisonkennzeichen)
- Oldtimer – Gutachten gem. § 23 StVZO mit Prüfbericht
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
Ein Oldtimerkennzeichen kann erst 30 Jahre nach dem Tag der ersten Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden. Aus Platzgründen könnte ein Wechsel der Erkennungsnummer nötig sein.
Seit 01.10.2017 auch in Kombination mit Saison möglich.
Das Gutachten gem. § 23 StVZO erhalten Sie nach Vorführung bei einem anerkannten Sachverständigen. Die Kfz-Steuer beträgt für ein Fahrzeug mit Oldtimer-Kennzeichen pauschal ca. 192,00 € und für Kräder ca. 46,00 €.
Gebühr:
ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Oldtimerkennzeichen - rot
Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
Verwendungszweck:
Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahren zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Antrag
- Führungszeugnis, den Antrag erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde
- elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- falls kein Fahrzeugbrief vorhanden ist, Kaufverträge für den Eigentumsnachweis und die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen über folgende technische Daten
- Fahrzeugart
- Hersteller
- Typ
- Fahrzeug-Ident-Nr.
- Hubraum (nur bei Krafträdern)
- Baujahr
- Achslast (nur bei LKW)
- zulässiges Gesamtgewicht
- falls kein Fahrzeugbrief vorhanden ist, Kaufverträge für den Eigentumsnachweis und die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen über folgende technische Daten
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer mit Prüfbericht
Gebühr:
ab 153,20 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
10,20 € zusätzlich für jeden weiteren Fahrzeugschein bei nachträglicher Aufnahme
Rotes Kennzeichen Händler
Rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung (Händler)
Verwendungszweck:
Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Antrag
- Führungszeugnis, den Antrag erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde
- elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Stellplatznachweis, Nachweis über Kfz-Stellplätze, die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden dürfen.
- Ggfs. Vollmacht
Gebühr:
ab 153,20 €
(zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Saisonkennzeichen
sind grundsätzlich
- bei allen Zulassungsvorgängen möglich
- Unterlagen wie bei den jeweiligen Vorgängen genannt
- elektronische Versicherungsbestätigung mit Eintrag der Saison – Gültigkeit
Gebühr:
ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Technische Änderung
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Gutachten des Sachverständigen mit Prüfbericht
- bei Wechsel der Fahrzeugart eine elektronische Versicherungsbestätigung
Gebühr:
ab 12,- €
Umkennzeichnung
Umkennzeichnung der AIC – Nummern bei Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (= Prüfberichte im Original)
- Ggfs. Diebstahlsanzeige der Polizei
- Ggfs. noch vorhandenes Kennzeichen
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
Gebühr:
ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Umschreibung
eines Fahrzeugs mit und ohne Halterwechsel
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (= Prüfberichte im Original)
- Stilllegungsbescheinigung falls vor dem 01.10.2005 abgemeldet
- bisherige Kennzeichenschilder bei Kennzeichenwechsel, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
- Ggfs. Zulassung auf Firma (pdf)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Gebühr:
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks:
– Halter und Kennzeichenwechsel ab 26,20 €
– Halterwechsel und Kennzeichenbeibehalt ab 24,20
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirks:
– mit Kennzeichenwechsel ab 27,60 €
– mit Kennzeichenbeibehalt ab 24,20 €
Verkauf
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie Kaufvertrag oder
- Veräußerungsanzeige (pdf)
Gem. §15 Abs. 5 FZV ist der Verkauf eines Fahrzeuges der Zulassungsstelle mitzuteilen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Gebühr:
keine
Wiederzulassung
Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter nach Außerbetriebsetzung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- Abmeldebescheinigung (falls vor dem 01.10.2005 abgemeldet)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- AIC- / FDB – Kennzeichen (wenn reserviert und Eurokennzeichen)
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Gebühr:
ab 23,00 €
Zulassung auf Firmen
Zulassung auf juristische Personen z.B. GmbH, OHG, AG, e.V. etc.
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Handelsregisterauszug bzw.
- Vereinsregister
- evtl. Gewerbeanmeldung
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
Zulassung auf eine GbR
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung von allen Gesellschaftern
- Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
Weitere Infos auf unserem Merkblatt Zulassung auf Firma
Zulassung auf Einzelpersonenfirma
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen ist eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.