Übergeordnete Stelle: Abteilung 4
Die Öffnungszeiten des Bauamts sind aufgrund der hohen Arbeitsbelastung bis auf Weiteres:
Montag von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr
Für einen Gesprächstermin vor Ort im Landratsamt empfiehlt das Landratsamt dringend, diesen vorher telefonisch zu vereinbaren. Das Landratsamt bedankt sich bei den bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.
Änderungen beim Baugenehmigungsverfahren seit dem 1. Januar 2023
Seit dem 01. Januar 2023 gibt es Änderungen beim Baugenehmigungsverfahren.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst in einer Datei
digitales Bauantragsverfahren
Seit dem 01.01.2023 besteht beim Landratsamt Aichach-Friedberg die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital beim Landratsamt Aichach-Friedberg einzureichen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) im Jahr 2021 und der Erlass der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV).
Daneben bleibt es aber auch weiterhin möglich, Anträge und Unterlagen analog in Papierform einzureichen. Es besteht also keine Pflicht zur digitalen Antragstellung.
Angaben und Unterlagen zum online Bauantrag nachreichen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQs) zum digitalen Bauantragsverfahren
Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen