Bauamt

Bauordnung, Bauleitplanung, Denkmalschutz

Übergeordnete Stelle: Abteilung 4

Die Öffnungszeiten des Bauamts sind aufgrund der hohen Arbeitsbelastung bis auf Weiteres:

Montag von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr

Für einen Gesprächstermin vor Ort im Landratsamt empfiehlt das Landratsamt dringend, diesen vorher telefonisch zu vereinbaren. Das Landratsamt bedankt sich bei den bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.

 

Änderungen beim Baugenehmigungsverfahren ab 1. Januar 2023

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es Änderungen beim Baugenehmigungsverfahren.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst in einer Datei

 

digitales Bauantragsverfahren

Seit dem 01.01.2023 besteht beim Landratsamt Aichach-Friedberg die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital beim Landratsamt Aichach-Friedberg einzureichen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) im Jahr 2021 und der Erlass der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV).

Daneben bleibt es aber auch weiterhin möglich, Anträge und Unterlagen analog in Papierform einzureichen. Es besteht also keine Pflicht zur digitalen Antragstellung.

Bauantrag online stellen

 

Angaben und Unterlagen zum online Bauantrag nachreichen

 

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQs) zum digitalen Bauantragsverfahren

 

Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen

 

Wer ist für meinen Gemeindebereich zuständig?

Sachgebietsleiter 41
08251/92-326
08251/92-375

Steffen Steiner

Stellvertreter
08251/92-325
08251/92-375