Kommunale Grünflächen – Bauhofschulungen

Viele kleine Rädchen wurden seit der sogenannten Krefeld-Studie zum Insektensterben und dem Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen“, das ja vorrangig den Schutz der Insekten und die Steigerung der Artenvielfalt in Bayern zum Ziel hatte, in Bewegung gesetzt. Wichtig ist das nötige Grundwissen bei den Praktikern vor Ort.

die Entscheidungsträger und Mitarbeiter der Kommunen im Landkreis wurden von Kreisfachberaterin Manuela Riepold in Kooperation mit dem Landschaftspflegeverband Aichach-Friedberg e. V., Christina Niegl und Angela Rieblinger in Aichach, Mering und Aindling geschult.

Hier finden Sie alle Informationen zum Blühpakt Bayern, u. a. die Unterlagen, die den Bauhöfen zur Verfügung gestellt werden:

Blühpakt Bayern

Logo Wittelsbacher Land blüht und summt zum Download

Thema Friedhof

Lebensraum Friedhof – Ökologische Vielfalt gestalten – Eine Arbeitshilfe zum Download

Thema Staudenmischpflanzungen im öffentlichen Grün

Öffentliche Grünflächen – nachhaltig, ökologisch und pflegeleicht – das Schulungsskript vom Workshop zum Download

Im Zuge des Volksbegehrens haben sich nicht nur Änderungen im Naturschutzgesetz, sondern in diversen weiteren Gesetzen ergeben, u. a. dem Bayerischen Straßenwegegesetz. Mit dieser Gesetzesänderung wurde der Wichtigkeit linearer Landschaftselemente Rechnung getragen, die mit fortschreitender Abnahme der Strukturvielfalt der Landschaft, zunehmender Zerschneidung zusammenhängender Landschaftsräume und zunehmender monostruktureller landwirtschaftlicher Flächennutzung eine immer höhere Bedeutung gewinnen. Der Berücksichtigung naturschutzfachlicher Ziele bei der Anlage und der Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns wurde durch die Ergänzung des Artikels 30 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes um den Absatz 2 ein wesentlich stärkeres Gewicht als bisher eingeräumt: „Begrünte Teile der Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Böschungen und sonstige straßenbegleitende Grundstücksteile (Straßenbegleitflächen) sind bei Staatsstraßen mit dem Ziel zu bewirtschaften, die Luftreinhaltung, die Artenvielfalt und den Biotopverbund zu fördern.“ Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und vorbehaltlich der Verkehrssicherheit sollen bei Staatsstraßen die Straßenbegleitflächen als Magergrünland bewirtschaftet und Lärmschutzanlagen begrünt werden. Den Landkreisen und Gemeinden wird empfohlen, bei Kreis- und Gemeindestraßen entsprechend zu verfahren. Weitere kommunale Grünflächen im Innen- und Außenbereich haben das Potential einen starken Biotopverbund herzustellen, wenn sie durch Umstellung der Pflege, Artenanreicherung und Förderung von Strukturelementen aufgewertet werden.

Wie sich aus dem Bürgerschaftsprojekt „Wittelsbacher Land blüht und summt“ und Beratungen vor Ort ablesen lässt, stellen die Kommunen im Landkreis Aichach-Friedberg zum Teil schon sehr aufgeschlossen die Pflege Ihrer Flächen um. Gleichzeitig ist es natürlich so, dass das Personal unserer Bauhöfe nicht nur aus Absolventen „grüner“ Berufe besteht und somit nicht immer das nötige Grundwissen schon vorhanden ist.
Im Rahmen des Blühpaktes Bayern, einem Pakt, der mit der Wirtschaft, den Kommunen, den Bürgern und den Landwirten geschlossen wurde, hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus Praktikern, Kreisfachberatern, Landschaftspflegeverbänden und der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) deshalb ein komplettes Schulungsangebot entwickelt, das einen bayernweiten Standard definiert.