Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

  • amtliche Begutachtung speziell definierter wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
    • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen innerhalb und außerhalb von Anlagen
    • Grundwasserabsenkung für vorübergehenden Zweck (Bauwasserhaltung)
    • Brunnenregeneration außerhalb von Schutzgebieten
    • Pumpversuche für öffentliche Wasserversorgung
    • Grundwasserentnahme für Kies- oder Sandwäsche
    • Errichtung oder wesentliche Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen, die in Gewässernähe, in Überschwemmungsgebieten oder in Wasserschutzgebieten liegen, soweit nicht von speziellen Anforderungen abgewichen wird
  • fachlicher Vollzug des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen einschließlich Überwachung
  • wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Beurteilung von Verfahren außerhalb des Wasserrechts
  • Gewässeraufsicht, technische Gewässeraufsicht in speziellen Bereichen
  • Schnittstellenfunktion zur Wasserwirtschaftsverwaltung
    • Beratung von Bürgern und Antragstellern in einfachen wasserwirtschaftlichen Sachverhalten (z. B. Niederschlagswasserbeseitigung und Hauskläranlagen)
    • Vorprüfung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
    • Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen in wasserrechtlichen Verfahren
    • Vermeidung der Einschaltung des Wasserwirtschaftsamtes in einfachen Fällen

Fragen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an wasserrecht@lra-aic-fdb.de

Daniela Bruder

08251/92-223
08251/92-480-223

Christoph Fransson

08251/92-4412
08251/92-480-4412