- amtliche Begutachtung speziell definierter wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen innerhalb und außerhalb von Anlagen
- Grundwasserabsenkung für vorübergehenden Zweck (Bauwasserhaltung)
- Brunnenregeneration außerhalb von Schutzgebieten
- Pumpversuche für öffentliche Wasserversorgung
- Grundwasserentnahme für Kies- oder Sandwäsche
- Errichtung oder wesentliche Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen, die in Gewässernähe, in Überschwemmungsgebieten oder in Wasserschutzgebieten liegen, soweit nicht von speziellen Anforderungen abgewichen wird
- fachlicher Vollzug des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen einschließlich Überwachung
- wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Beurteilung von Verfahren außerhalb des Wasserrechts
- Gewässeraufsicht, technische Gewässeraufsicht in speziellen Bereichen
- Schnittstellenfunktion zur Wasserwirtschaftsverwaltung
- Beratung von Bürgern und Antragstellern in einfachen wasserwirtschaftlichen Sachverhalten (z. B. Niederschlagswasserbeseitigung und Hauskläranlagen)
- Vorprüfung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
- Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen in wasserrechtlichen Verfahren
- Vermeidung der Einschaltung des Wasserwirtschaftsamtes in einfachen Fällen
Fragen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an wasserrecht [at] lra-aic-fdb [dot] de