Umgang mit wassergefährdenden Stoffen innerhalb und außerhalb von Anlagen
Grundwasserabsenkung für vorübergehenden Zweck (Bauwasserhaltung)
Brunnenregeneration außerhalb von Schutzgebieten
Pumpversuche für öffentliche Wasserversorgung
Grundwasserentnahme für Kies- oder Sandwäsche
Errichtung oder wesentliche Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen, die in Gewässernähe, in Überschwemmungsgebieten oder in Wasserschutzgebieten liegen, soweit nicht von speziellen Anforderungen abgewichen wird
fachlicher Vollzug des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen einschließlich Überwachung
wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Beurteilung von Verfahren außerhalb des Wasserrechts
Gewässeraufsicht, technische Gewässeraufsicht in speziellen Bereichen
Schnittstellenfunktion zur Wasserwirtschaftsverwaltung
Beratung von Bürgern und Antragstellern in einfachen wasserwirtschaftlichen Sachverhalten (z. B. Niederschlagswasserbeseitigung und Hauskläranlagen)
Vorprüfung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen in wasserrechtlichen Verfahren
Vermeidung der Einschaltung des Wasserwirtschaftsamtes in einfachen Fällen