1. Landkreisehrungen
Verdienstmedaille des Landkreises in Gold und Silber und Ehrenring in Gold
Diese Ehrungen können Persönlichkeiten erhalten, die sich um den Landkreis Aichach-Friedberg oder sonst um das Gemeinwohl besondere Verdienste auf öffentlichem, insbesondere kommunalpolitischem, wirtschaftlichem, kulturellem oder sozialem Gebiet erworben haben. Vorschläge sind das ganze Jahr über möglich, an das Büro des Landrats.
Umweltpreis des Landkreises
Der Umweltpreis des Landkreises wird jährlich für herausragende und beispielhafte Leistungen und Maßnahmen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes, Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Luft, des Bodens und des Wassers verliehen. Daneben werden Leistungen von Städten, Märkten und Gemeinden zur Intensivierung des Umweltschutzes, insbesondere in den Bereichen Abfallwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Immissionsschutz, Abwasserbeseitigung und Bauleitplanung ausgezeichnet. Ausgezeichnet werden können natürliche Personen, Personenmehrheiten oder Gruppen sowie juristische Personen, die ihre Leistungen im Landkreis erbracht haben. Der Umweltpreis ist mit 5.000 € dotiert. Über die Preisträger entscheidet eine Jury. Zu Beginn eines Jahres gibt es dazu eine öffentliche Ausschreibung für das vorangegangene Jahr, die auch unter Ausschreibungen veröffentlicht wird.
Sportlerehrung des Landkreises
Der Landkreis Aichach-Friedberg zeichnet alljährlich Sportlerinnen und Sportler für hervorragende Leistungen und Vorstände für verdienstvolle Tätigkeiten aus. Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Aichach-Friedberg haben oder die für einen Sportverein im Landkreis Aichach-Friedberg die auszuzeichnende Leistung erzielt haben. Ausgezeichnet werden können Einzelsportlerinnen und -sportler sowie Mannschaften. Geehrt werden auch langjährige 1. Vorsitzende von Vereinen im Landkreis. Die Ausschreibung für die Sportlerehrung für Leistungen des abgelaufenen Jahres geht zu Beginn des darauffolgenden Jahres an alle Sport- und Schützenvereine des Landkreises. Zudem wird sie hier, unter Ausschreibungen, veröffentlicht.
Antrag auf Auszeichnung eines Funktionärs | jugendlichen Sportlers | erwachsenen Sportlers
2. Staatliche Auszeichnungen
Vorschläge für alle staatlichen Auszeichnungen können das ganze Jahr über beim Büro des Landrats eingereicht werden.
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird verliehen „für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten“, darüber hinaus aber auch für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in folgenden Ordensstufen verliehen:
- Verdienstmedaille
- Verdienstkreuz am Bande
- Verdienstkreuz 1. Klasse
- Großes Verdienstkreuz
- Großes Verdienstkreuz mit Stern
- Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
- Großkreuz
- Sonderstufe des Großkreuzes
Bayerischer Verdienstorden
Der Bayerische Verdienstorden wurde zur Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk geschaffen und ist damit die höchste bayerische Auszeichnung.
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten können Personen erhalten, die sich durch langjährige, aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben und der Auszeichnung würdig sind. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und mindestens 15 Jahre umfassen. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeiten geleistet wurden, können zusammengerechnet werden.
Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Die Bayerische Rettungsmedaille erhält, wer zur Abwendung von Lebensgefahr für Menschen oder zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr sein eigenes Leben einsetzt. Ist eine Rettungstat unter besonders schwierigen Umständen, aber ohne unmittelbare Lebensgefahr ausgeführt worden, so wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen.
Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste
Mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste werden Persönlichkeiten geehrt, die zum Wohle in Not geratener, kranker oder behinderter Menschen wirken, für die Belange der Frauen und der Familien eintreten oder sich für Verbesserungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung und der gesundheitlichen Versorgung engagieren.
Ehrung für Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung
Für diese Auszeichnung kommen vor allem Inhaber kommunaler Ämter, aber auch andere Persönlichkeiten in Betracht, die sich den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung gewidmet haben, nicht zuletzt auch Angehörige der kommunalen Spitzenverbände oder sonstiger kommunaler überörtlicher Einrichtungen.
1. Medaille für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung (kommunale Verdienstmedaille)Stufen: Gold, Silber, Bronze
Die Medaille in Gold wird nur in wenigen außergewöhnlichen Fällen verliehen. Für eine solche Auszeichnung kommt nur in Betracht, wer sich in hervorragender Weise um die kommunale Selbstverwaltung in Bayern verdient gemacht und durch seine Leistungen die kommunale Selbstverwaltung entscheidend mitgeprägt und gefördert hat.
Für die Medaillen in Silber und Bronze kann im allgemeinen vorgeschlagen werden, wer sich besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung dadurch erworben hat, dass er mit Tatkraft und vorbildlichem persönlichen Einsatz die Belange der kommunalen Selbstverwaltung gefördert hat.
2. Dankurkunde für langjähriges Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung
Durch die Dankurkunde wird kommunalen Mandatsträgern für langjähriges Wirken im Dienste der Selbstverwaltung Dank und Anerkennung ausgesprochen.
Ehrenzeichen am Bande für langjährige aktive Dienstzeit bei der Feuerwehr
Verliehen wird dieses Ehrenzeichen vom Bayerischen Staatsministerium des Innern als Ehrenzeichen am Bande für 25-jährige (Klasse 2 in Silber) und 40-jährige (Klasse 1 in Gold) aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehört(e) und aktiven Dienst – gegebenenfalls mit Unterbrechungen – geleistet hat.
Ehrenzeichen für Verdienste um das Bayerische Rote Kreuz
Diese Auszeichnung wird als Ehrenzeichen in zwei Klassen für 25-jährige (Silber) und 40-jährige Dienstzeit (Gold) und als Steckkreuz für besondere Verdienste um das BRK verliehen.
Ehrung für besondere Verdienste um pflegebedürftige behinderte Menschen
Diese Auszeichnung zeichnet Personen, die sich besondere Verdienste um pflegebedürftige behinderte Menschen erworben haben, in Anerkennung ihres sozialen Wirkens mit einer Pflegemedaille und einer Dank- und Ehrenurkunde aus.
Weißer Engel
Im Bereich der Pflege verleiht das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Auszeichnung „Weißer Engel“ – insbesondere an Personen, die sich durch vorbildhafte häusliche Pflege verdient gemacht haben. Höchstens 70 Personen werden jährlich für ihr ehrenamtliches Engagement mit dem „Weißen Engel“ ausgezeichnet.
Grüner Engel
Aus Anlass des “Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011” wurde erstmalig die Auszeichnung “Grüner Engel ” vergeben. Diese Auszeichnung des Bayerischen Umweltministeriums besteht aus einer Urkunde und einer Ehrennadel. Die spezielle Ehrung erfolgt für vorbildliche Leistungen und langjähriges, nachhaltiges, ehrenamtliches Engagement im Umweltbereich, wie zum Beispiel
- Mitwirkung bei Artenschutzkartierungen,
- Erfassung und Erstellung der Roten Listen und Atlanten,
- Artenhilfs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen,
- Tätigkeiten in der Naturschutzwacht und in Naturschutzbeiräten,
- oder Durchführung von naturkundlichen Führungen.