Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Aichach-Friedberg ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Die Gutachter arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und sind an Weisungen nicht gebunden. Der Gutachterausschuss ist beauftragt, die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt transparent darzustellen.
Die Gutachterausschüsse werden im Rahmen des § 193 BauGB (Baugesetzbuch) und der GutachterausschussV – BayGaV (Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch) hoheitlich tätig.
Mit den nachfolgend beschriebenen Aufgaben wird die Qualität der Gutachterausschüsse als maßgeblicher Dienstleister für die Informationsbeschaffung am Immobilienmarkt nachhaltig unterstrichen.
Aufgaben des Gutachterausschusses
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§195 BauGB)
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften und Auskünften aus der Kaufpreissammlung
- Erstellung von Verkehrswertgutachten (§ 193, § 194 BauGB) für unbebaute und bebaute Grundstücke, Rechte an Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen und sonstige Wertermittlungen.
- Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, dazu gehören Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze); Sachwertfaktoren; Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor).
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss bedient sich nach § 192 BauGB einer Geschäftsstelle, welche nach Weisung des Vorsitzenden des Gutachterausschusses die Geschäfte führt.
Sitz: Münchener Str. 9, 86551 Aichach, Räume 221 – 223