Kaufpreissammlung

Wesentliche Arbeitsgrundlage der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Hierfür erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 ff Baugesetzbuch alle Notarverträge über Grundstücksverkäufe in ihrem zuständigen Landkreis. Zusätzlich zu den Angaben in den Kaufurkunden werden Daten über Fragebögen erhoben und digital erfasst und ausgewertet. Alle Daten in der Kaufpreissammlung sind anonymisiert.

Die automatisierte Kaufpreissammlung ist unabdingbare Voraussetzung für die Erzeugung allgemeiner Markttransparenz und dient im erheblichen Umfang auch den Wertermittlungen der freien Sachverständigen.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden bei Nachweis eines berechtigten Interesses gegen Gebühr erteilt.

Bestellung:

Antrag auf Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung 

Hinweise:

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Gisela Bradl

08251/92-311
08251/92-194

Christina Vogl

08251/92-386
08251/92-194