Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten, die an Grundstücken lasten. Der Gutachterausschuss wird dabei grundsätzlich in der Besetzung von drei ehrenamtlichen Gutachtern tätig.
Verkehrswertgutachten werden durch den Gutachterausschuss ausschließlich auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden gefertigt.
Erforderliche Unterlagen: Lageplan, Genehmigungsakten (Grundrisse, Schnitte) aktueller Grundbuchauszug, Mietvertrag, eventuelle Notarurkunden zum Bewertungsobjekt (z. B. über eingetragene Belastungen/Rechte am Grundstück).